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Leinenpflicht - Gemarkung Pforzheim

Gemäß § 4 der Vorschriften zur Tierhaltung der Ortspolizeibehörde Pforzheim zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gegen umweltschädliches...
Foto: KI

Gemäß § 4 der Vorschriften zur Tierhaltung der Ortspolizeibehörde Pforzheim zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten gilt innerhalb der gesamten Gemarkung Pforzheim ein ganzjähriger genereller Leinenzwang für alle Hunderassen.

Diese Regelung dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit sowie dem respektvollen Miteinander von Mensch und Tier im öffentlichen Raum.

Zur Einhaltung der Leinenpflicht führt der kommunale Ordnungsdienst regelmäßig Kontrollen durch.

Bitte achten Sie daher darauf, Ihren Hund in der Gemarkung Pforzheim jederzeit angeleint zu führen.

Erscheinung
Huchenfeld Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 25/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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