Grundpflege (Pflegekasse SGB XI):
Die Pflegefachkräfte der Sozialstation übernehmen und unterstützen Personen bei der pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung.
Hierzu gehören:
Kann ein Klient sich nicht mehr selbst versorgen, hat er Anspruch auf Pflegegeld. Der Medizinische Dienst kommt nach Antragsstellung bei der Krankenkasse bzw. Pflegekasse zur Begutachtung.
Ab Pflegegrad 1 (EL= Entlastungsleistungen) können pflegerische Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden. Beim Erstbesuch wird beraten und besprochen, wie oft die Einsätze stattfinden sollen, bzw. was nötig ist. Ein Kostenvoranschlag kann vorab erstellt werden.
Wir beraten über Hilfsmittel, z. B. Rollator, Badewannenlift, Duschstuhl, Toilettenstuhl, Toilettensitzerhöhung, Haltegriffe, Antidekubitusmatratze, Sitzkissen, Pflegebett … und vieles mehr.
Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Ab Pflegegrad 2-3 verlangen die Pflegekassen pro Halbjahr, ab Pflegegrad 3-5 pro Quartal einen Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
Diese Einsätze werden ebenfalls von der Sozialstation Dornhan durchgeführt.
Wir beraten über die Leistungen der Pflegekasse und beurteilen, ob die Pflege sichergestellt ist.