Trotz Behinderten-Parkausweis einen Strafzettel erhalten. Wir hatten am 11.9. am Schlossparkplatz auf dem ausgezeichneten Parkplatz seit etwa 10:00 Uhr geparkt, allerdings war er ab 12:00 für den Aufbau des Hafenscherbenfestes gesperrt, wir erhielten für die Parkzeit von 12:08-12:21 eine Verwarnung mit Verwarnungsgeld. Da meine Frau gehbehindert ist, kamen wir nicht rechtzeitig zum FZG. zurück von einer Behandlung im Aktiv Zentrum, wir haben die Dame vom Ordnungsamt noch angetroffen und mit ihr gesprochen, leider hatte sie kein Verständnis für Menschen mit Behinderung, schade, dass so was auch in Ditzingen noch gibt.
E. Seidel