Auch in diesem Jahr versteigert die Stadtverwaltung Donaueschingen nicht abgeholte Fundsachen online. Bevor die Gegenstände jedoch unter den virtuellen Hammer kommen, haben alle Personen, die einen Fundgegenstand vor dem 30. September 2024 im Fundbüro abgegeben haben, die Möglichkeit, diesen spätestens bis Freitag, den 16. Mai 2025 abzuholen.
Voraussetzung ist, dass sich der rechtmäßige Besitzer bis zu diesem Datum nicht gemeldet hat.
Die Eigentümer oder Finder müssen ihre Rechte bis 16. Mai 2025 im Bürgerservice Donaueschingen, Rathausplatz 2, 78166 Donaueschingen geltend machen. Nach Ablauf dieser Frist gehen die Fundstücke in das Eigentum der Stadt über und können nicht mehr zurückgefordert werden.
Wie geht es dann weiter?
Ab Donnerstag, den 12. Juni 2025, werden Fundgegenstände – darunter Handys, Fahrräder, Schmuck und mehr – auf der städtischen Homepage www.donaueschingen.de über den Link www.sonderauktionen.net veröffentlicht.
Die Online-Auktion der Stadtverwaltung beginnt am Donnerstag, dem 10. Juli 2025 um 17.00 Uhr auf www.sonderauktionen.de und läuft 10 Tage.
Schon heute wird auf die entsprechenden Hinweise und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versteigerungsverfahrens verwiesen. Die Versteigerung erfolgt gemäß § 979 ff. BGB.