Seit nun schon über einem Jahr laufen die Bauarbeiten auf dem Betriebsgelände der EnBW. Große Teile der Anlage sind bereits errichtet. Der schrittweise Baufortschritt ist auf der EnBW-Homepage einsehbar, auf der Seite Walheim unter dem Button „Umsetzung“ ganz unten im „Bautagebuch“.
Die Klage der Gemeinde Walheim, unterstützt von Besigheim, Gemmrigheim und Kirchheim gegen die bauplanungsrechtliche Einordnung der KVA wird in Mannheim am Dienstag, 10.03.2026 um 9:30 Uhr verhandelt. Die Verhandlung ist zwar öffentlich, die Teilnehmerzahl jedoch begrenzt und strenge Personenkontrollen sind vom Gericht angekündigt.
Juristischer Streitpunkt ist die von der EnBW beantragte und vom Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) genehmigte „Innerortslage“ gemäß § 34 Baugesetzbuch (BauGB), nach dem beim Anlagenbau nur eine Orientierung an der Umgebungsbebauung erforderlich ist. Dagegen steht § 35 BauGB, auf den sich die Standortgemeinde Walheim und die Nachbargemeinden berufen und die den Anlagenbau eindeutig im Außenbereich sehen – mit erheblich mehr Mitspracherecht der Gemeinde Walheim. Die Initiative Bürger im Neckartal wird mit Vertretern teilnehmen. Im Anschluss an die Verhandlung ist ein nicht-öffentlicher Vor-Ort-Besichtigungstermin des Gerichts vor der abschließenden Urteilsfindung geplant.
Belästigung der Anwohner durch Baulärm
Mehrere Anwohner haben sich über zeitweilig wiederholt massiven Baulärm seit Februar 2025 beim RPS beschwert. Eigene Lärmmessungen durch fachkundige Vertreter der BI konnten die Überschreitungen der Baulärmgrenzwerte mehrfach nachweisen. Daraufhin hat auch das RPS zwischenzeitlich mehrere eigene Lärmmessungen durchgeführt. Ob die Ergebnisse zu erhöhten Vorgaben der Genehmigungsbehörde gegenüber dem Bauherrn führen werden, ist derzeit noch offen.
Licht-Smog der Baustelle
Mehrfach beklagten in den letzten Wochen auch Anwohner, dass die Baustelle und das Neckartal während der ganzen Nacht von Baustellenflutlichtern beleuchtet ist. EnBW und RPS haben den Vertretern unseres BI wiederholt zugesichert, durch Nutzung einer Zeitschaltung der Baufirma sicherstellen zu wollen, dass die Beleuchtung nach Arbeitsende ausgeschaltet wird.
Beschwerden oder Fragen zur Baustelle können jederzeit unter Walheim@enbw.com direkt an die EnBW gemeldet werden. Von dort erfolgt eine zeitnahe Antwort, so die Auskunft.