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Lichtraumprofil (nicht nur) über Waldwegen

Die Gemeindeverwaltung Simmersfeld bittet alle Waldbesitzer, das Lichtraumprofil (bewuchsfreier Raum) über Waldwegen freizuhalten. Voraussetzung jeder...

Die Gemeindeverwaltung Simmersfeld bittet alle Waldbesitzer, das Lichtraumprofil (bewuchsfreier Raum) über Waldwegen freizuhalten.

Voraussetzung jeder Waldbewirtschaftung ist eine gute Erschließung des Waldes. Ohne sichere Waldwege sind die Ernte und der Abtransport des Holzes schwierig bis unmöglich.

Hierzu gehört auch das Freihalten des Lichtraumprofils über den Waldwegen, die u. a. auch der Lkw-Befahrung dienen.

So kann zum einen schlechte Sicht zu gefährlichen Situationen führen. Zum anderen trocknet der Wegekörper bei gutem Lichtraumprofil schneller ab, was die Erhaltung des Wegekörpers fördert.

Ein ordnungsgemäßes Lichtraumprofil sollte eine Höhe von 4,50 m aufweisen und gilt für die gesamte Fahrbahn- bzw. Wegbreite, einschließlich Bankett und Graben.

Übrigens gilt dies nicht nur für Waldwege: gesetzliche Grundlage ist § 27 Straßengesetz BW, der für alle öffentlichen Straßen gilt. Für Rad- und Gehwege gilt dabei ein Lichtraumprofil von 2,50 m.

Daher sollten alle Grundstückseigentümer regelmäßig prüfen, ob in dieser Hinsicht von ihren Bäumen oder Sträuchern eine Gefahr ausgehen könnte.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Gemeinde Simmersfeld
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Simmersfeld
13.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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