Aus den Rathäusern

Lichtraumprofile an Straßen sowie Rad- und Gehwegen beachten

Sprießende Vegetation macht auch vor Straßen und Gehwegen nicht Halt. Aus gegebenem Anlass verweist die Gemeinde auf den Erhalt von Lichtraumprofilen...

Sprießende Vegetation macht auch vor Straßen und Gehwegen nicht Halt.

Aus gegebenem Anlass verweist die Gemeinde auf den Erhalt von Lichtraumprofilen entlang von Straßen sowie Rad- und Gehwegen.

Soll heißen, Grundstücksbesitzer und Anrainer sind angehalten, überwuchernde Büsche und Bäume so zurückzuschneiden, dass sie kein Verkehrshindernis darstellen, auch nicht in Sichtachsen oder Verkehrsschilder verdecken.

Um Beachtung wird gebeten.

Gemeindeverwaltung

Erscheinung
mein Schömberg "aktuell"
NUSSBAUM+
Ausgabe 34/2025
von Gemeinde Schömberg
20.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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