Sprießende Vegetation macht auch vor Straßen und Gehwegen nicht Halt.
Aus gegebenem Anlass verweist die Gemeinde auf den Erhalt von Lichtraumprofilen entlang von Straßen sowie Rad- und Gehwegen.
Soll heißen, Grundstücksbesitzer und Anrainer sind angehalten, überwuchernde Büsche und Bäume so zurückzuschneiden, dass sie kein Verkehrshindernis darstellen, auch nicht in Sichtachsen oder Verkehrsschilder verdecken.
Um Beachtung wird gebeten.
Gemeindeverwaltung