Wie im § 21 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) zu lesen ist, dürfen Fassaden aller baulicher Anlagen ab dem 1. April ganztägig nicht mehr beleuchtet werden. Diese Vorgabe gilt bereits seit 2023 sowohl für Gebäude in öffentlicher Hand als auch für gewerbliche und private Gebäude sowie Kirchen. Dies gilt zum Schutz der Artenvielfalt. Das Beleuchtungsverbot gilt ganztägig bis zum 30. September und vom 1. Oktober bis zum 31. März in den Stunden von 22 Uhr bis 6 Uhr.
BUND:Beleuchtungsverbot für alle Gebäude hilft Tieren und Menschen
Brigitte Heinz, Leiterin des Projekts Nachtretter beim BUND Baden-Württemberg: „Nachts unnötige Beleuchtung auszuschalten, hilft nicht nur vielen Tierarten wie Insekten, Fledermäusen oder Igeln. Man spart auch Energie und somit bares Geld. Auch wenn viele inzwischen energiesparende LED-Beleuchtung einsetzen, ist deren Energie trotzdem verschwendet, wo kein Licht nötig ist.“
Leider fehlt es bisher an Kontrolle und Sanktionen der landesweiten Vorgabe. Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen sollten aber auch ohne drohende Strafen mit gutem Beispiel vorangehen und ihre Fassadenbeleuchtung abschalten. Denn zu viel künstliche Beleuchtung wirkt sich vielfach negativ aus.
Brigitte Heinz: „Nachtaktive Tiere, wie Fledermäuse oder Igel, meiden hell beleuchtete Bereiche und verlieren so ohnehin knappen Lebensraum. Insekten wie Nachtfalter ziehen das Licht dagegen an. Sie umfliegen es oft bis zur völligen Erschöpfung. Tagaktive Arten, wie etwa Singvögel, brauchen die Dunkelheit als Ruhephase. Den Tag-Nacht-Rhythmus, an den sich alles Leben auf diesem Planeten über Jahrmillionen angepasst hatte, hat der Mensch inzwischen gehörig durcheinandergebracht. Dabei ist der Rhythmus auch für unsere Gesundheit wichtig. Deshalb gilt Kunstlicht je nach Art und Ausmaß seit 2011 als schädliche Umwelteinwirkung.“
Dort, wo nachts keine Menschen unterwegs sind, sollte das Licht immer ausgeschaltet werden.
Helfen Sie mit und werden zum Nachtretter. Es gibt doch nichts Schöneres als einen sternenklaren Nachthimmel, von dem die vielen Sterne der Milchstraße herunterfunkeln. Beleuchtete Gärten oder Hausfassaden stören diesen Blick erheblich.
Die AG Umwelt wünscht allen Leserinnen und Lesern angenehme Osterfeiertage.
Dr. Pia Lipp, Sprecherin der AG Umwelt (agumwelt@egg-leo.de)