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Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Hebesatzwert für die bebauten Grundstücke in Neulußheim (Grundsteuer B) wird zum 01. Januar 2025 von derzeit 380 auf künftig 156 gesenkt. Dies...
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der Hebesatzwert für die bebauten Grundstücke in Neulußheim (Grundsteuer B) wird zum 01. Januar 2025 von derzeit 380 auf künftig 156 gesenkt. Dies hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung beschlossen. Der Grundsteuer A-Wert, also der Steuersatz für unbebaute Grundstücke, beträgt künftig 605.

Wir FREIEN WÄHLER haben immer gefordert, dass es mit der Grundsteuerneuberechnung nicht zu einer ungezügelten Vervielfachung der Abgabe führen darf. Unser Ziel, die Gesamtsumme der Grundsteuereinnahmen aufkommensneutral – also in derselben Gesamthöhe wie bisher – zu beschließen, wurde so umgesetzt.

Vom Tisch ist damit eine befürchtete Kostenexplosion, die mit den höheren Messbescheiden, die seit Jahresbeginn von den Finanzämtern verschickt wurden, eingetreten wäre, wenn der Hebesatz unverändert geblieben wäre.

Allerdings wird es – unserem dörflichen Charakter geschuldet – viele geben, die künftig mehr zahlen als bisher. Die Grundsteuer – fragwürdigerweise eine jährliche „Dauerabgabe“ auf Landbesitz – muss nach den Richtlinien für Baden-Württemberg ausschließlich nach Grundstücksgröße und Bodenrichtwert berechnet werden. Während in anderen Bundesländern beispielsweise die Quadratmeterzahl Wohnfläche als Berechnungsgrundlage ausgewählt wurde, straft das Modell, das in Stuttgart von den dortigen Regierungsparteien beschlossen wurde, Besitzer kleiner Häuser mit größeren Grundstücken. Außer in den Neubaugebieten trifft dies für viele Grundstücke in Neulußheim zu. Bei der Fragestellung, was ein „Grund“ „wert“ ist, denkt man schnell an die darauf befindlichen Häuser. Ein großes, neugebautes Mehrfamilienhaus ist zweifelsfrei mehr wert als ein kleines, älteres Haus. Dies alles wurde jedoch nicht berücksichtigt. Der Bodenrichtwert ist für das gesamte Grundstück einheitlich und unterscheidet ungerechterweise auch nicht nach Garten und der Fläche eines Grundstückes, die nach den Baufensterfestlegungen des Bebauungsplanes bebaut werden dürfte. Somit werden nun die stärker zur Kasse gebeten, die nicht verdichtet-bebaute Häuser haben. Deren Gartenbereiche sonst gerne als „Grüne Lunge“ für unser Dorf gelobt werden.

Durch die Verwendung der Bodenrichtwerte werden alle Grundstücke, die in einem ausgewiesenen Gewerbegebiet liegen, nur noch mit dem dortigen niedrigen Gewerbebodenrichtwert besteuert. Die Bodenrichtwerte können unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/index.html von jedem eingesehen werden.

Dadurch reduzieren sich die Grundsteuerwerte für diese Gewerbegrundstücke. Und um die Aufkommensneutralität herzustellen, gibt es dafür zahlreiche andere, die mit ihren Mehrkosten zum Erreichen des gleichbleibenden Gesamtbetrages beitragen. Da viele Einsprüche gegen die Grundsteuerberechnung bei den Gerichten vorliegen, bleibt abzuwarten, ob das Berechnungsmodell auch dauerhaft juristisch Bestand haben wird.

Demokratie lebt vom Mitmachen; Politik von gelebter Meinungsäußerung und Bürgerbeteiligung. Wir FREIEN WÄHLER stehen für machbare und zumutbare Entscheidungen, die sich mit gesundem Menschenverstand an der Praxis orientieren. Wir FREIEN WÄHLER möchten hier in der Gemeinde, wo man durch wohnen, leben, Freizeitaktivitäten und die Gespräche mit Nachbarn und Bekannten unmittelbar von den Lebensbedingungen betroffen ist, sinnvolle Rahmenbedingungen erhalten und zeitgemäß zu modifizieren. Überzeugung statt Zwang – zuhören, verstehen und gemeinsam gestalten statt zu bevormunden. Unter info@fwnl.de, Telefon 38344, persönlich, auf Facebook, Instagram, YouTube oder www.fwnl.de erreichen Sie uns. Ihre Gemeinderäte Holger Eißler, Heinz Kuppinger, Sven Nitsche, Dr. Karl Ludwig Ballreich, Isabell Müller-Türmer und Fabian Ballreich.

Erscheinung
Lußheimer Nachrichten
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Ausgabe 46/2024

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Altlußheim
Neulußheim

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Kommunalpolitik
Politik
von FWV Neulußheim, Fraktion
14.11.2024
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