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Links nach links, alle anderen nach rechts – die Rettungsgasse

Ob im Feierabendverkehr oder auf der Urlaubsfahrt, in einen Stau zu geraten, kann auf einer Autofahrt immer wieder vorkommen. Deshalb wollen wir Ihnen...
Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei werben für die Rettungsgasse
Foto: rettungsgasse-rettet-leben.de

Ob im Feierabendverkehr oder auf der Urlaubsfahrt, in einen Stau zu geraten, kann auf einer Autofahrt immer wieder vorkommen. Deshalb wollen wir Ihnen aufzeigen, wie in solchen Fällen eine Rettungsgasse gebildet werden soll.

In der Straßenverkehrsordnung ist seit den 1980er-Jahren geregelt, dass bei Stau und stockendem Verkehr auf Autobahnen in Deutschland eine Rettungsgasse gebildet werden muss, die gesetzliche Regelung und die Strafen hierfür wurden aufgrund vieler Vorfälle, gerade mit Gaffern, verschärft. Die Gründe liegen auf der Hand: die freie Spur schafft Einsatzkräften wie Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, THW und Abschleppdiensten eine Zufahrt zur Unfallstelle, um so schnell wie möglich Leben zu retten, Verletze zu versorgen und Brände löschen zu können. Weiterer positiver Aspekt: je schneller die Einsatzkräfte vor Ort sind, desto schneller können auch die Straßensperrungen und Staus aufgelöst werden.

Bei vielen Verkehrsteilnehmern herrscht aber eine große Unsicherheit, wo die Rettungsgasse gebildet werden muss. In der Straßenverkehrsordnung regelt der § 11, Abs. 2 Folgendes: „Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.“ Das bedeutet: die Rettungsgasse wird immer zwischen dem ganz linken und der danebenliegenden Fahrspur gebildet.

Dass die Rettungsgasse nur bei einem Unfall gebildet werden muss, stimmt so nicht. Sie ist bei jedem Stau, wenn man auf einen Stau zufährt oder wenn sich stockender Verkehr gebildet hat, zu schaffen. Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Rettungsgasse sollte auch nicht, nach dem ersten Rettungsfahrzeug, das zur Unfallstelle gelangt ist, wieder geschlossen werden. In aller Regel folgen noch weitere Helfer, für die die Rettungsgasse noch freizuhalten ist.

Minuten können über Leben und Tod entscheiden! Rettungsgassen müssen freigehalten werden!

Erscheinung
Stadtnachrichten Waldenbuch
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Ausgabe 08/2026
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