Der Schwarzwald-Baar-Kreis und die Sparkasse Schwarzwald-Baar schreiben den 26. Kulturpreis aus. In diesem Jahr steht die Kategorie „Bildende Kunst“ im Fokus. Der Preis ist mit 10.000 Euro hoch dotiert und würdigt herausragende Leistungen von Künstlerinnen und Künstlern in diesem Bereich. Ab sofort können sich Nachwuchstalente für den Preis bewerben.
Landrat Sven Hinterseh und Arendt Gruben, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Schwarzwald-Baar, betonen die Bedeutung des Kulturpreises: „Mit unserem Preis schaffen wir für den Nachwuchs in der Bildenden Kunst eine Plattform, so dass sie die Möglichkeit erhalten, auf sich aufmerksam zu machen.“ Die Verleihung des Kulturpreises habe bereits einigen Talenten Türen geöffnet, um in der Branche Fuß zu fassen.
Einzelpersonen oder Gruppen aus dem Nachwuchsbereich, die in einer Gemeinde im Schwarzwald-Baar-Kreis geboren sind oder im Kreisgebiet den Schwerpunkt ihrer künstlerischen Tätigkeit haben, können sich ab jetzt um den Preis bewerben. Es gibt keine Altersgrenze – allein die Jury bestimmt, wie der Begriff „Nachwuchs“ definiert wird. Bewerbungsschluss ist der 21. September 2025. Bewerbungen können über die Online-Plattform: www.spk-swb.de/kulturpreis eingereicht werden.
Die Jury ist mit der Kunsthistorikerin und Kuratorin Dr. phil. Cora von Pape aus Baden-Baden, Jonas Fehlinger, Grafikdesigner und freischaffender Künstler aus Brigachtal und Sabine Zeisberg, Atelierbesitzerin, in dem sie zugleich Workshops anbietet, aus Villingen-Schwenningen, besetzt. Die Jury entscheidet völlig unabhängig und ausschließlich nach künstlerischer Qualität.
Cora von Pape betonte, dass der Preis nicht auf eine Kunstart beschränkt sei. Alle kunstschaffenden Nachwuchstalente können sich bewerben, sei es mit der Malerei, Videografiken oder anderen Arten der bildenden Kunst. Der Preis solle Mut machen, mit der Kunst in die Öffentlichkeit zu gehen.
Die Preisverleihung findet am 11. November im Landratsamt statt. Weitere Informationen und die vollständigen Teilnahmebedingungen gibt es unter www.schwarzwald-baar-kreis.de.
Jedes Jahr bangen Landwirte vor dem ersten Schnitt ihrer Wiesen darum, keinem Kitz Leiden zuzufügen - denn die Ricken, also die weiblichen Rehe, legen ihren Nachwuchs gerne in Wiesen oder Futteranbauflächen ab. Das dichte Gras versteckt die Kitze perfekt.
In den letzten Jahren gewann die Kitzrettung per Drohne Aufwind und ist auch im Schwarzwald-Baar-Kreis möglich. Es lohnt sich, die Kitzretter vor dem Mähen unter Absprache mit dem Jagdausübungsberechtigten zu engagieren. Es ist die bislang effektivste Methode, die fast jedes abgelegte Kitz erkennt. Mittels Wärmebildtechnik wird in den frühen Morgenstunden nach abgelegten Kitzen im Feld gesucht. Das Kitzrettungsteam und auch Landwirte berichten, dass man trotz genauer Anweisung des Drohnenpilots über den Lageort des Kitzes, häufig erst einen Meter davor das Jungtier im Feld wahrnimmt. Bei einem Fund wird das Kitz von Helfern vorsichtig hinausgetragen und am Waldrand abgelegt.
Das Team der Kitzrettung kann spätestens 24 Stunden vor Mahd angerufen und engagiert werden. Wichtig sind die Informationen Datum, Flurstücksnummer, Größe der Fläche und wann man sich wo trifft. (Telefon Kitzrettung: 0152 0322 1558)
Wer sich ehrenamtlich im Bereich Kitzrettung engagieren möchte, kann sich bei der Kreisjägervereinigung des Schwarzwald-Baar-Kreises melden.
Der Landwirt, der auf seiner gepachteten Wiese oder den eigenen Flächen tätig wird, ist dazu verpflichtet, dass abgelegte Kitze bei der Mahd unversehrt bleiben. Ob die Fläche per Drohne vorab überflogen oder beispielsweise mit technischen Maßnahmen dafür gesorgt wird, dass nichts passiert, liegt in der Hand des Bewirtschaftenden. Wird einem Wirbeltier ohne vernünftigen Grund Schmerzen oder Leiden zugeführt oder es sogar getötet, beschreibt das Tierschutzgesetz (§17) die Konsequenzen: Es muss mit einer Geldstrafe gerechnet werden. Selbstverständlich möchte kein Landwirt bei der Mahd Kitze oder auch andere Tiere töten. Viele gehen gewissenhaft vor.
Gut zu wissen ist, dass der Jagdausübungsberechtigte eine Mitwirkungspflicht hat. Das heißt konkret: Wird er durch den Landwirt über die bevorstehende Mahd informiert, ist er zur Mithilfe bei der Suche nach Kitzen verpflichtet.
Wer beim Spazieren auf ein Kitz trifft, sollte einen Bogen drum herum machen und es nicht anfassen. Nur so ist gewährleistet, dass es frei von Menschengeruch bleibt und auch wieder von seiner Mutter gefunden und gesäugt wird. Es ist nicht erlaubt, die Kitze zu stören und beispielsweise von einer Wiese in den Wald zu tragen. Auch hier kann man sich strafbar machen. Hunde sollten zuverlässig angeleint bleiben.
Wie die vorgeschriebenen Kennarten im Grünland im Rahmen des Förderprogramms FAKT (Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl) und bei den Ökoregelungen erfasst werden, steht im Mittelpunkt einer Infoveranstaltung des Landwirtschaftsamtes des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis am Freitag, 6. Juni, um 14 Uhr. Ab sofort können sich Interessierte anmelden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Eine Onlineanmeldung ist bis zum Mittwoch, 4. Juni unter: www.lrasbk.de/AV möglich.
Die Erfassung der vorgeschriebenen Kennarten im Grünland kann in diesem Jahr noch auf Papier oder mithilfe der Antragsteller App „profil bw“ durchgeführt werden. Bei der Veranstaltung werden die Maßnahmen und die Pflanzen vorgestellt. Die Veranstaltung findet auf einer Grünlandfläche im Raum Donaueschingen statt. Der Treffpunkt wird kurz vor der Veranstaltung per Mail mitgeteilt.
Weitere Infos gibt es beim Landwirtschaftsamt des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis bei: Martina Ziegler (Telefon: 07721 913-5331) oder Alina Kleiser (Telefon: 07721 913-5314).