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Geflügelpest im Schwarzwald-Baar-Kreis bestätigt Im Schwarzwald-Baar-Kreis ist bei einem Geflügelbetrieb in Bräunlingen das hochpathogene...
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Geflügelpest im Schwarzwald-Baar-Kreis bestätigt

Im Schwarzwald-Baar-Kreis ist bei einem Geflügelbetrieb in Bräunlingen das hochpathogene aviäre Influenzavirus (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden. Das Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat das Landratsamt am Donnerstag, 18. Dezember, erhalten. Bei den infizierten Tieren handelt es sich um Legehennen. Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind derzeit keine weiteren bestätigten Fälle der Geflügelpest bekannt. Um den Ausbruchsbetrieb wurde eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern eingerichtet. In diesen Zonen gelten erhebliche Einschränkungen für die Haltung von Geflügel sowie die Verbringung von Geflügel, Eiern und Geflügelfleisch. Insbesondere ist alles Geflügel innerhalb der Sperrzonen aufzustallen.

Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch, und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als hoch ein.

Die Mitarbeiter des Veterinäramtes untersuchen aktuell 30 Geflügelbetriebe, die sich in einem Radius von drei Kilometern befinden. Betriebe, die in einem Radius von zehn Kilometern liegen, werden stichprobenartig untersucht. Hinweise auf eine Verbreitung der Geflügelpest gibt es bisher nicht.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden dringend aufgerufen, die in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung eines Geflügelpesteintrags weiter strikt einzuhalten. Das Veterinäramt wird die Entwicklung genau beobachten und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergreifen.

Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, ist es aktuell besonders wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen. Generell gilt, dass die nach dem Tiergesundheitsrecht vorgegebenen Biosicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, konsequent eingehalten werden. Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalterinnen und Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:

  • kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung, einschließlich Wechsel des Schuhwerks
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
  • Tränken nur mit Leitungswasser
  • betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
  • nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft

Gesundheitliche Einschätzung und Verhalten der Bevölkerung

Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als sehr gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden. Bürgerinnen und Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handelt, ist das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt zu melden. Im Schwarzwald-Baar-Kreis sind Meldungen per E-Mail an veta@lrasbk.de möglich.

Situation in Deutschland und Baden-Württemberg

In Deutschland kam es in den letzten Monaten sprunghaft zu vermehrten Vogelgrippe-Ausbrüchen bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln. Insbesondere meldeten mehrere ostdeutsche Länder eine erhöhte Sterblichkeit von Kranichen. Andere wildlebende Wasservogelarten, wie Enten und Gänse, zeigen unter Umständen geringere Krankheitssymptome einer Vogelgrippe-Infektion, da sie bereits eine Teilimmunität entwickelt haben könnten.

Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden sich beim Friedrich-Loeffler-Institut im TSIS –TierSeuchenInformationsSystem:

tsis.fli.de/cadenza/

Weitere Informationen

Informationen zur Geflügelpest im Schwarzwald-Baar-Kreis: www.lrasbk.de/Gefluegelpest

Neues Sprachangebot für Ukrainerinnen und Ukrainer

Mitte Dezember startete im Schwarzwald-Baar-Kreis ein neues Deutschlernangebot für Geflüchtete aus der Ukraine. Träger ist der Landkreis in Kooperation mit der Kiewer Sprachschule „StartDeutsch“.

„Das Angebot nennt sich ‚Sprachclub Kiew‘ und hat zum Ziel, Ukrainerinnen und Ukrainer im Schwarzwald-Baar-Kreis dabei zu unterstützen, die Deutsche Sprache zu lernen und gleichzeitig ein soziales Netzwerk aufzubauen“, erklärt Daniel Springmann, zuständiger Sachgebietsleiter beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis. Das Angebot richtet sich an Erwachsene aller Niveaustufen, vom Anfänger (A1) bis zum Fortgeschrittenen (C1).

Die Kiewer Sprachschule „StartDeutsch“ wurde 2017 gegründet und bietet seitdem Deutschkurse für Erwachsene, seit 2019 auch für Kinder und Jugendliche sowie verschiedene Sprach-Events an. „Wir legen großen Wert auf qualitativ hochwertigen Unterricht von A1 bis C2, damit unsere Teilnehmenden akademisch, beruflich und persönlich erfolgreich sind“, so Gründer Markus Peuser.

Am ersten Termin nahmen Ukrainerinnen und Ukrainer aus Mönchweiler, Königsfeld und Unterkirnach teil. Für das erste Halbjahr 2026 sind sechs weitere Termine geplant. Hierzu laden die Integrationsbeauftragten in den Kommunen ein. „Unser Ziel ist es, bis Mitte 2026 möglichst viele ukrainische Geflüchtete zu erreichen und in unserem Sprachclub zu begrüßen. Dabei geht es nicht nur um das Erlernen der deutschen Sprache, sondern auch um das Verständnis des Lebens in Deutschland, um Netzwerken und Zusammenhalt im Schwarzwald-Baar-Kreis“, erklärt Daniel Springmann.

Schulungsreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz startet im Januar – Jetzt anmelden

Angehörige von Menschen mit Demenz können ab Donnerstag, 15. Januar, mehr zu dem Krankheitsbild erfahren. Die Schulungsreihe mit dem Titel „Hilfe beim Helfen“ bietet bei acht Terminen Gelegenheit zum Austausch und für neue Inputs. Die Veranstaltungen finden donnerstags von 15 bis 17 Uhr im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis in VS-Villingen (Am Hoptbühl 2) statt. Anmeldungen sind ab sofort möglich.

Eine Demenzerkrankung stellt Betroffene und ihre Angehörigen vor große Herausforderungen in der alltäglichen Lebensgestaltung. Umso wichtiger ist es, sich über das Krankheitsbild Demenz, die Auswirkungen auf den Alltag, die rechtlichen Aspekte sowie die verschiedenen Entlastungsmöglichkeiten zu informieren. Die Schulungsreihe „Hilfe beim Helfen“ gibt darauf Antworten. Entwickelt von der Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e. V. wird die Schulung in Kooperation mit der Barmer Pflegekasse kostenlos angeboten. Teilnehmende können sich unter fachkundiger Begleitung in einer Gruppe über Erfahrungen austauschen und fachlichen Input erhalten.

Interessierte können sich ab sofort beim Pflegestützpunkt Nord unter Telefon: 07721 913-7456 oder E-Mail: pflegestuetzpunkt@Lrasbk.de anmelden. Die Teilnahme ist für Versicherte aller Kassen kostenfrei.

Bürgersprechstunde des Landrats am Dienstag, 10. Februar – Wichtig: Bitte anmelden!

Landrat Sven Hinterseh lädt zur nächsten Bürgersprechstunde am Dienstag, 10. Februar, ein. Die Sprechstunde findet von 18 bis 20.30 Uhr im Besprechungsraum 378, im Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Am Hoptbühl 2, VS-Villingen statt. In dieser Zeit können sich alle Einwohnerinnen und Einwohner des Schwarzwald-Baar-Kreises mit ihren Problemen, Fragen und Wünschen persönlich an Landrat Sven Hinterseh wenden.

Aus organisatorischen Gründen ist es wichtig, sich zuvor anzumelden. Anmeldungen nimmt das Sekretariat des Landrats, Martina Kleiser unter Telefon: 07721 913-7020 oder per E-Mail: sekretariat-landrat@lrasbk.de entgegen.

Kreiswahlausschuss Landtagswahl: Sechs Wahlvorschläge zugelassen

Für die Landtagswahl 2026 am Sonntag, 8. März, sind für den Wahlkreis 54 Villingen-Schwenningen sechs Wahlvorschläge zugelassen worden. Sie alle erfüllen die Voraussetzungen. Dies hat der Kreiswahlausschuss am Freitag, 9. Januar, beschlossen. Landrat Sven Hinterseh eröffnete die Sitzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis 54 Villingen-Schwenningen. Folgende Kreiswahlvorschläge sowie Bewerberinnen und Bewerber wurden durch den Kreiswahlausschuss festgestellt:

1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)

Bewerberin: Braun, Martina, Landtagsabgeordnete, Furtwangen im Schwarzwald

Ersatz: Bleile, Thomas, Geschäftsführer, Villingen-Schwenningen

2. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

Bewerber: Braun, Andreas, Bürgermeister, Unterkirnach

Ersatz: Martin, Stephanie, Realschulrektorin, Villingen-Schwenningen

3. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)

Bewerber: Schurr, Nicola, Erzieher, Villingen-Schwenningen

Ersatz: Beck, Katharina, PR-Fachfrau, Villingen-Schwenningen

4. Freie Demokratische Partei (FDP)

Bewerber: Dr. Eisenbiegler, Dirk, Professor für Informatik, Niedereschach

Ersatz: Schmid, Jasmin, Verwaltungsfachangestellte, Bräunlingen

5. Alternative für Deutschland (AfD)

Bewerber: Rothweiler, Martin, Betriebswirt, Villingen-Schwenningen

Ersatz: van Ryt, Sebastian, selbst. Fliesenleger, Villingen-Schwenningen

6. Die Linke (Die Linke)

Bewerber: Aynur, Karlikli, Industriekauffrau, Stuttgart

Die Reihenfolge und Nummerierung ergibt sich nach der Reihenfolge der entsprechenden Landesliste.

Auf die amtliche öffentliche Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge mit den gesetzlich vorgegebenen Daten vom 13. Januar auf der Homepage des Landratsamtes Schwarzwald-Baar-Kreis www.lrasbk.de/Bekanntmachungen unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ wird verwiesen.

Neben der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlkreises 54 Villingen-Schwenningen ist unter derselben Rubrik auch die Öffentliche Bekanntmachung des Wahlkreises 55 Tuttlingen-Donaueschingen eingestellt, da drei Gemeinden (Blumberg, Donaueschingen und Hüfingen) des Landkreises Schwarzwald-Baar bei der Landtagswahl zum Wahlkreis 55 Tuttlingen-Donaueschingen gehören.

Hintergrundinfo zum Wahlkreis 54 Villingen-Schwenningen:

Der Wahlkreis ist nicht deckungsgleich mit dem Kreisgebiet. Die Gemeinden Blumberg, Donaueschingen und Hüfingen gehören bei der Landtagswahl zum Wahlkreis 55 Tuttlingen-Donaueschingen. Der Wahlkreis 54 Villingen-Schwenningen umfasst 17 Gemeinden.

Erscheinung
Königsfeld im Schwarzwald mit den Ortsteilen – Bürgerinfo und Gästejournal
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2026
von Gemeinde Königsfeld
15.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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