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Geflügelpest bei Jungschwan im Landkreis Tuttlingen nachgewiesen Am Donnerstag, 15. Januar 2026, wurde dem Veterinäramt ein verendeter Jungschwan an...
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Geflügelpest bei Jungschwan im Landkreis Tuttlingen nachgewiesen

Am Donnerstag, 15. Januar 2026, wurde dem Veterinäramt ein verendeter Jungschwan an der Donau östlich von Immendingen gemeldet. Der Tierkörper wurde am selben Tag unter Wahrung von Biosicherheitsmaßnahmen beprobt und entsorgt. Nach dem vorläufigen Ergebnis des amtlichen Labors in Freiburg hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Ergebnis nun bestätigt. Es handelt sich um den ersten Geflügelpest-Nachweis bei einem Tier im Landkreis Tuttlingen seit Februar 2023.

Da es sich in Immendingen um einen Einzelfund bei Wildvögeln handelt, werden derzeit in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg keine zusätzlichen Schutzmaßnahmen für Hausgeflügelbestände angeordnet. Den Geflügelhaltern wird aber dringend empfohlen, die Einhaltung ihrer betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen. Der direkte oder indirekte Kontakt zu Wildvögeln, etwa über Wasser, Futtermittel oder Einstreu, muss unbedingt verhindert werden.

Bei Geflügelpest – auch Vogelgrippe oder hochpathogene Aviäre Influenza genannt –-handelt es sich um eine bekämpfungspflichtige Tierseuche bei Wildvögeln und Geflügel. Die Zahl der Meldungen in Deutschland ist derzeit stark rückläufig. Nichtsdestotrotz schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest bundesweit als insgesamt hoch ein.

Die Gefahr einer Ansteckung für die Bevölkerung ist nach Auffassung der Bundesoberbehörde gering. Aktuell ist kein Fall einer Infektion mit dem aviären Influenzavirus beim Menschen in Deutschland bekannt. Bei intensivem Kontakt mit erkrankten Tieren ist eine Ansteckung des Menschen jedoch nicht völlig ausgeschlossen. Es wird insofern darauf hingewiesen, dass aufgefundene Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder krank erscheinen, nicht angefasst werden sollen. Wasservogelarten, Greifvögel oder Rabenvögel können unter Angabe des Fundortes beim Veterinäramt gemeldet werden, per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-tuttlingen.de oder telefonisch zu den regulären Kontaktzeiten unter +49 7461 926 5400.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Durchhausen
Ausgabe 05/2026
von Gemeinde Durchhausen
28.01.2026
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