Gewährung eines Zuschusses für die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen
Bitte beachten Sie:
Der Zuschuss ist durch einen Vordruck beim Bürgermeisteramt Eschenbach zu beantragen; Sie finden diesen auch auf unserer Homepage: www.gemeinde-eschenbach.de/rathaus-service/virtuelles-rathaus-wir-fuer-sie/formulare-eschenbach.
Die Auszahlungsanträge sind bis spätestens 1. September 2025 beim Bürgermeisteramt Eschenbach einzureichen.
Anträge, die nach dem 1. September 2025 eingehen, können leider nicht mehr berücksichtigt werden!
Die Auszahlung des Mähbeitrags erfolgt bis spätestens Ende dieses Jahres. Ein Rechtsanspruch auf die Auszahlung des Mähbeitrages besteht nicht.