Aus den Rathäusern

Maischerze erlaubt – Straftaten nicht!

In der Vergangenheit kam es immer wieder in der Nacht zum 01. Mai zu Beschädigungen und Verunreinigungen (mit Ketchup, Klopapier, Eiern, usw.) an Gebäuden...

In der Vergangenheit kam es immer wieder in der Nacht zum 01. Mai zu Beschädigungen und Verunreinigungen (mit Ketchup, Klopapier, Eiern, usw.) an Gebäuden und Plätzen. Auch das Einwickeln von PKWs mit Toilettenpapier, das Besprühen von Türklinken und Autos mit Mayonnaise, Ketchup oder Rasierschaum sind für die Betroffenen sicher nicht „lustig“! Ein Scherz ist nicht immer ein Scherz, sondern auch manchmal eine Straftat. Sei es durch Leichtsinn, Übermut oder durch alkoholische Einwirkung, scheint vielen die Kenntnis über den Unterschied zwischen Maischerz und Straftat nicht bekannt zu sein.

Für die Hausbesitzer bzw. den Bauhof ist es sehr ärgerlich, wenn dann nachher umfangreiche Aufräum- und Reinigungsarbeiten anstehen.

Die Eltern werden gebeten, mit ihren Kindern über dieses Thema zu sprechen.

An die Jugendlichen richtet sich unsere Bitte in der Mainacht Sachbeschädigungen und groben Unfug zu unterlassen, damit es zu keinen polizeilichen Maßnahmen kommen muss.

Wir weisen noch ausdrücklich darauf hin, dass es verboten ist, Verkehrszeichen und Baustellenabsicherungen zu verändern. Strafanzeige müsste in jedem Fall gestellt werden. Es geht um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

Ihre Gemeindeverwaltung

Erscheinung
Mitteilungsblatt Tiefenbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025
von Gemeinde Tiefenbronn
30.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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