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Maßnahmen zum Schutz der Wasserleitung

Maßnahmen zum Schutz der Wasserleitung Haus- und Gartenwasserleitungen Die Stadtverwaltung bittet die Hausbesitzer, Hausverwalter und Hausbewohner...

Maßnahmen zum Schutz der Wasserleitung

Haus- und Gartenwasserleitungen

Die Stadtverwaltung bittet die Hausbesitzer, Hausverwalter und Hausbewohner der Stadt Oberndorf a. N., ihre sämtlichen Wasserversorgungsanlagen winterfest zu machen. Nicht frostsichere Gartenleitungen müssen abgestellt und entleert werden, damit keine Schäden an den Leitungsanlagen durch starke Frosteinwirkung auftreten. Viele Frostschäden können vermieden werden, wenn die nötigen Vorkehrungen rechtzeitig getroffen werden. Zu bedenken ist, dass alle Kosten, die durch Frostschäden an Wasseranschlüssen, Wasserzählern und Wasserleitungen entstehen, vom Eigentümer selbst getragen werden müssen. Seitens der Stadtverwaltung werden die öffentlichen Brunnen- und Gartenleitungen ab dem 10.11.2025 nacheinander winterfest gemacht, d. h. nach diesem Termin wird eine Wasserentnahme auf den Friedhöfen nur über die frostsichere Abnahmestelle in den Leichenhallen möglich sein.
Die Stadtverwaltung bittet die Bevölkerung um Beachtung und Verständnis.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Oberndorf a.N.
Ausgabe 47/2025
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