Aus den Rathäusern

Maulwürfe auf dem Friedhof Kusterdingen

Schon seit Ende letzten Jahres sind Maulwürfe auf dem Friedhof in Kusterdingen zugange. Als erste Maßnahme hat die Gemeinde über einen längeren...

Schon seit Ende letzten Jahres sind Maulwürfe auf dem Friedhof in Kusterdingen zugange.

Als erste Maßnahme hat die Gemeinde über einen längeren Zeitraum versucht, die Maulwürfe durch das regelmäßige Abtragen der Maulwurfshügel zu vergrämen und somit auch zu vertreiben. Dies hatte bedauerlicherweise keinen Einfluss auf das Maulwurfstreiben und die Situation hat sich nicht verändert.

In Kooperation mit dem Landratsamt Tübingen wurde uns genehmigt, Lebendfallen aufzustellen und die Maulwürfe umzusiedeln.

Hierfür wurde die Firma Weber & Deschle beauftragt, die mit viel Aufwand über mehrere Wochen versucht hat, die Maulwürfe einzufangen.

Auch diese Maßnahme zeigte keinen Erfolg.

Da diese Maßnahme nicht zum Erfolg führte, schlug die Firma Weber & Deschle zwei weitere Möglichkeiten vor.

Die Maulwürfe mit Schlagfallen zu töten oder sie auszugraben.

Das Landratsamt bezog zu weiteren Maßnahmen klar Stellung:

Schlagfallen, die zur Tötung der Tiere führen.

Hier wörtlich verkürzt: gemäß § 44 BNatSchG ist das Fangen/Töten besonders geschützter Tiere verboten. Maulwürfe sind nach der Bundesartenschutzverordnung eine besonders geschützte Art.

Aus Sicht des Landratsamtes ist es Friedhofsbesuchern/Angehörigen zuzumuten, mit Maulwurfshügeln zu leben, da es sich um ein optisches Problem handelt.

Als letzte Maßnahme bliebe, pro Maulwurf die Gänge entlang zu graben und so letztendlich den Maulwurf auszugraben.

Hier sind wir pro Maulwurf bei einer Länge von ca. 30 Metern.

Dies können wir nicht veranlassen, da der Maulwurf unter Einfassungen, Urnengräbern und Friedhofsgräbern nicht Halt macht.

Als Gemeinde können wir solche massiven Eingriffe, die die Friedhofsruhe/Totenruhe außer Kraft setzen, keinesfalls durchführen.

Unsere Mitarbeiter vom Bauhof werden weiterhin versuchen, die Maulwurfshügel abzutragen bzw. zu ebnen und wir hoffen, dass der Maulwurf irgendwann wieder von unserem Friedhof verschwunden ist.

Erscheinung
Der Gemeindebote Kusterdingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 49/2024
von Gemeinde Kusterdingen
06.12.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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