Das Landratsamt Freudenstadt hat eine Allgemeinverfügung zur Genehmigung von Ausnahmen von der bodennahen Ausbringungstechnik erlassen. Sie regelt im Landkreis Freudenstadt, welche Betriebe oder welche Einzelflächen ohne ein zusätzliches Antragsverfahren von der bodennahen Gülleausbringung ausgenommen sind.
Die Verfügung kann auf der Internetseite des Landkreises Freudenstadt unter www.kreis-fds.de unter Aktuelles & Bekanntmachungen à Bekanntmachungen à Öffentliche Bekanntmachungen abgerufen werden.