ELR-Jahresprogramm 2026 ist ausgeschrieben
Jetzt Anträge im Landkreis Freudenstadt stellen
Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat die Ausschreibung für das Jahresprogramm 2026 im Rahmen des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) gestartet. Auch Kommunen, Unternehmen, Vereine sowie Privatpersonen im Landkreis Freudenstadt sind nun aufgerufen, sich mit ihren Projekten zu bewerben.
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist das zentrale Strukturförderprogramm des Landes Baden-Württemberg zur nachhaltigen Stärkung ländlich geprägter Gemeinden und Regionen. Seit Jahren trägt es maßgeblich dazu bei, Wohn- und Lebensqualität im ländlichen Raum zu verbessern. Ziel des ELR ist die strukturelle Stärkung des Ländlichen Raums durch gezielte Förderungen in den vier Förderschwerpunkten: Wohnen, Arbeiten, Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen. Besondere Beachtung finden dabei Projekte, die zur Innenentwicklung beitragen, leer stehende Gebäude revitalisieren, nachhaltige Bauweisen umsetzen oder die Nahversorgung sichern.
„Das ELR ist für unseren Landkreis eine unverzichtbare Unterstützung, um zukunftsfähige Strukturen in unseren Städten und Gemeinden zu schaffen. Ich rufe alle Interessierten auf, diese Gelegenheit zu nutzen und ihre Projektideen einzureichen.“ so Landrat Dr. Klaus Michael Rückert zur Ausschreibung des ELR-Jahresprogramms 2026.
Antragsberechtigt sind Kommunen, Privatpersonen, Unternehmen und Vereine in ländlich geprägten Gemeinden. Die Anträge sind zunächst bis spätestens 20. September 2025 bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung einzureichen. Nach der kommunalen Prüfung erfolgt die Weiterleitung an das Landratsamt und anschließend an das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Besondere Förderimpulse sollen 2026 unter anderem beim Klimaschutz und der Ressourcenschonung gesetzt werden. So werden im Förderschwerpunkt Wohnen/Innenentwicklung die Erhaltung und Stärkung der Ortskerne insbesondere durch Umnutzung vorhandener Bausubstanz, Maßnahmen zur Erreichung zeitgemäßer Wohnverhältnisse (umfassende Modernisierungen), Verbesserung des Wohnumfeldes, Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie die Neuordnung mit Baureifmachung von Grundstücken gefördert. Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht förderfähig.
Im Förderschwerpunkt Arbeiten werden vorrangig Projekte von kleinen und mittleren Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern unterstützt, die zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen beitragen. Zudem werden Vorhaben gefördert, die zur Umnutzung oder Weiterentwicklung vorhandener Bausubstanz beitragen. Auch die Verlagerung von Unternehmen bei störenden Nutzungsmischungen im Ortskern ist ein wichtiges Förderziel.
Die Programmentscheidung über die Aufnahme in das ELR wird im Frühjahr 2026 veröffentlicht. Es können nur Projekte zur Förderung vorgeschlagen werden, die vor der Programmentscheidung noch nicht begonnen sind. Nach erfolgter Aufnahme ist das Vorhaben grundsätzlich noch im Jahre 2026 zu beginnen.
Die Städte und Gemeinden sowie das Landratsamt Freudenstadt bieten Informations- und Beratungsmöglichkeiten zur Antragstellung an. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme wird empfohlen, um die Förderfähigkeit der geplanten Projekte zu prüfen und ggf. zu optimieren.
Kontakt und weitere Informationen:
Landratsamt Freudenstadt – Zentralstelle
Wirtschaftsbeauftragter Ralf Bohnet
Telefon: 07441 920-1020
E-Mail: r.bohnet@kreis-fds.de