„Mit der Förderung des Feuerwehrwesens stärken wir den Menschen- und Sachschutz. Für unser Ehrenamt ist eine hochwertige Ausstattung unerlässlich. Unsere Schwerpunkte liegen dabei auf Fahrzeugen und Fahrzeughäusern. Diese Landeszuschüsse unterstützen die Gemeinden und Landkreise im Regierungsbezirk Tübingen spürbar bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach dem Feuerwehrgesetz“, erläuterte Regierungspräsident Klaus Tappeser. Die Landeszuwendungen zur Projektförderung des Feuerwehrwesens betragen im Regierungsbezirk Tübingen dieses Jahr rund 14,9 Millionen Euro und die Pauschalförderung weitere rund 2,6 Millionen Euro.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat dieser Tage die Bewilligungsmitteilungen zur Feuerwehrförderung an die Landkreise und die Stadt Ulm versandt und den Landratsämtern die Haushaltsmittel zur Unterstützung der kreisangehörigen Gemeinden zugewiesen.
Insgesamt wurden im Regierungsbezirk Tübingen 205 Anträge auf Zuwendungen zur Projektförderung mit einer Fördersumme von rund 16 Millionen Euro eingereicht. Davon konnten insgesamt 173 Maßnahmen mit einer Summe von rund 14,9 Millionen Euro gefördert werden. Unterstützt werden insbesondere die Beschaffung von Fahrzeugen und der Bau, bzw. die Erweiterung von Feuerwehrhäusern.
Im Wesentlichen handelt es sich um folgende Projekte:
• 33 Löschfahrzeuge
• 14 Neubauten oder Erweiterungen von Feuerwehrhäusern
• 1 Drehleiter- Fahrzeug
• 6 Gerätewagen (Logistik- bzw. Transport)
• 1 Rüstwagen
• 7 Netzersatzanlagen für Feuerwehrhäuser (für einen eventuellen Stromausfall)
• 3 Einsatzleitfahrzeuge und 6 Kommandowagen
• 14 Mannschaftstransportwagen
• 5 Abrollbehälter für Sonderlagen
• 2518 Digitalfunkgeräte
Für die Projekte der Landkreise und der Stadt Ulm hat das Regierungspräsidium Tübingen in diesem Jahr in siebzehn Fällen Zuwendungsmittel bewilligt, und zwar in Höhe von rund 1, 2 Millionen Euro. Über diese Förderung von Projekten der Landkreise, des Stadtkreises Ulm und des Kreisfeuerlöschverbands Biberach entscheidet das Regierungspräsidium in eigener Zuständigkeit. Bei der Projektförderung der Gemeinden erstellen die Landratsämter die Bewilligungsbescheide. Insoweit verteilt das Regierungspräsidium lediglich die Mittel an diese. Dies erfolgt auf Basis von priorisierten Maßnahmenlisten, die die Landratsämter dem Regierungspräsidium vorgelegt haben.
Neben der Projektförderung fördert das Land Baden-Württemberg mit einer pauschalen Zuwendung pro Feuerwehrangehörigem, bzw. Angehörigem der Jugendfeuerwehr Ausbildungskosten, Kosten für die Dienst- und Schutzkleidung sowie den Betrieb von Werkstätten. Für das Jahr 2025 beträgt diese Pauschalförderung im Regierungsbezirk Tübingen insgesamt rund 2, 6 Millionen Euro. Zudem stehen dem Regierungsbezirk Tübingen Mittel für die Unfallfürsorge der Feuerwehrangehörigen sowie Sachmittel in Höhe von 600.000 Euro zur Verfügung.
Hintergrundinformationen:
Die Zuwendungen zur Feuerwehrförderung werden in Baden-Württemberg aus dem Landesanteil am Aufkommen aus der Feuerschutzsteuer gewährt. Die Mittel für die sogenannte Projekt- und Pauschalförderung des Feuerwehrwesens werden den Regierungspräsidien jährlich vom Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg zugewiesen.
Die Kommunen erhalten über die Landratsämter pauschalisiert eine Landeszuwendung für jeden Feuerwehrangehörigen der Einsatzabteilungen in Höhe von 90 Euro und für jeden Jugendfeuerwehrangehörigen in Höhe von 45 Euro. Die jährliche Mittelzuweisung für die Projektförderung umfasst die neu zu vergebenden Mittel für das laufende Haushaltsjahr sowie die Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2027, 2028 und 2029.
Hilfeleistungen im Aufgabenbereich der Feuerwehr über Ländergrenzen hinweg erfolgen unter der Voraussetzung der Gegenseitigkeit aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz kostenlos. Für eine solche unentgeltliche Hilfeleistung von und nach Bayern gilt diese Regelung bis zu einer Entfernung von 15 Kilometern Luftlinie ab der Grenze des Gemeindegebiets. In solchen Fällen erhält die Hilfe leistende Gemeinde in Baden-Württemberg auf Antrag Kostenersatz in Form einer Zuwendung durch das Land Baden-Württemberg. Die Summe hierfür beläuft sich in diesem Jahr auf rund 27.418 Euro.