Mit der Meldebescheinigung können Bürgerinnen und Bürger gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen eine Meldebescheinigung vorgelegt werden muss, beispielsweise beim Standesamt, der Zulassungsstelle, Banken und Rentenversicherern.
Die Meldebescheinigung gibt Auskunft über die im Melderegister gespeicherten Daten wie beispielsweise Familienname, Vornamen, Geburtsdatum sowie aktuelle Anschriften.
Sie kann im Bürgeramt und den Ortschaftsverwaltungen beantragt werden. Am einfachsten erfolgt die Antragstellung online über das Serviceportal Baden-Württemberg unter www.service-bw.de. Dafür muss jedoch die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises aktiviert sein.
Wird die Bescheinigung vor Ort beantragt, fällt eine Gebühr von 7,50 Euro an. Für Sozialleistungen wie zum Beispiel Rentenversicherung, Kindergeld und Wohngeld ist die Meldebescheinigung kostenfrei. Wird eine erweiterte oder internationale Meldebescheinigung benötigt, fallen Gebühren in Höhe von 15 Euro an.