Aus den Rathäusern

Meldepflicht für Brauchwasserzisternen

In der Abwassersatzung der Gemeinde Neuweiler ist festgelegt, dass für Niederschlagswasser, das als Brauchwasser im Haushalt oder Betrieb genutzt wird,...

In der Abwassersatzung der Gemeinde Neuweiler ist festgelegt, dass für Niederschlagswasser, das als Brauchwasser im Haushalt oder Betrieb genutzt wird, Schmutzwassergebühren anfallen. Alle Zisternen, aus denen Brauchwasser (zum Beispiel für WC-Spülung oder Waschmaschine) entnommen wird, müssen der Gemeinde gemeldet werden.

Grundstückseigentümer, auf deren Grundstück sich eine Brauchwasserzisterne befindet und für die noch keine Schmutzwassergebühren bezahlt werden, haben diese bei der Gemeinde Neuweiler anzuzeigen.

Diese Meldepflicht ergibt sich aus der Abwassersatzung. Wird dem nicht nachgekommen, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Für Rückfragen steht Sven Lauth unter Telefon 07055 9298-20, E-Mail: sven.lauth@neuweiler.de, zur Verfügung.

Erscheinung
Neuweiler ... natürlich liebenswert! – Amts- und Mitteilungsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 27/2025
von Gemeinde Neuweiler
02.07.2025
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