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Meldepflicht von Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen bis spätestens 31. März 2026

Betriebe und Verwaltungen mit 20 und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen...

Betriebe und Verwaltungen mit 20 und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für kleinere Betriebe bestehen Sonderregelungen. Tun sie dies nicht, müssen sie für jeden nicht besetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe an das zuständige Integrationsamt zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote und lässt sich mit der kostenfreien Software IW-Elan auf www.iw-elan.de berechnen. Fragen zum Anzeigeverfahren werden von Montag bis Freitag von 9.30 – 11.30 Uhr unter der Telefonnummer 07161 - 9770 333 für Arbeitgeber aus dem Bezirk der Arbeitsagentur Ludwigsburg beantwortet.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Stadt Großbottwar
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Ausgabe 05/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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