Stadtverwaltung Waiblingen
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Meldung zur städtischen Sportlerehrung 2024

Auch herausragende ehrenamtliche Tätigkeit wird gewürdigt Die Stadt Waiblingen ehrt am Freitag, 29. November 2024, im Bürgerzentrum die sportlichen...

Auch herausragende ehrenamtliche Tätigkeit wird gewürdigt

Die Stadt Waiblingen ehrt am Freitag, 29. November 2024, im Bürgerzentrum die sportlichen Leistungen der Waiblinger Bürgerinnen und Bürger der vergangenen Saison.

Die Waiblinger Vereine wurden schon zur Meldung ihrer Mitglieder angeschrieben. Alle anderen erfolgreichen Sportlerinnen und Sportler, die in Waiblingen wohnhaft sind, können sich bis spätestens 31. Oktober 2024 bei der Abteilung Sport, Herrn Schwab, Tel. 07151 5001-1730, Fax -1739, E-Mail an andreas.schwab@waiblingen.de melden. Die Meldeformulare und Ehrungskriterien können im Internet unter www.waiblingen.de heruntergeladen werden.

Ob die Ehrungskriterien erfüllt sind bzw. welche Ehrung in den einzelnen Fällen möglich ist, wird im weiteren Prüfungsverfahren entschieden.

Geehrt werden sportliche Höchstleistungen in der Zeit von 27. Oktober 2023 bis 30. Oktober 2024 von Mitgliedern Waiblinger Vereinen und von Waiblinger Bürgerinnen und Bürgern, die keinem bzw. einem auswärtigen Verein angehören.

Mindest-Voraussetzung für eine Ehrung ist ein Württembergischer, Baden-Württembergischer oder Süddeutscher Meistertitel oder der 1. Platz in der höchsten Württembergischen Liga sowie ein entsprechender Ranglisten-Meistertitel. Bei „Aktiven- und Jugend-Wettbewerben“ ist die Mindestvoraussetzung der 3. Platz einer Württembergischen, Baden-Württembergischen, Süddeutschen Meisterschaft oder der höchsten Württembergischen Liga sowie ein entsprechender Ranglisten-Meistertitel.

Herausragende ehrenamtliche Tätigkeit

Außerdem können Ehrungsvorschläge für herausragende ehrenamtliche Tätigkeiten im sportlichen Bereich von Vorstands- und Übungsleitertätigkeiten gemeldet werden. Voraussetzung für die Sportverdienstplakette der Stadt Waiblingen ist, dass die vorgeschlagenen Personen mindestens 20 Jahre eine ehrenamtliche Tätigkeit als Übungsleiter oder Schiedsrichter ausgeübt haben. Personen, die eine 25-jährige ununterbrochene Vorstandstätigkeit in einem Waiblinger Verein innehaben, werden mit der Verdienst-Plakette der Stadt Waiblingen in Silber geehrt.

Erscheinung
Hegnach Aktuell – Stadt Waiblingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2024

Orte

Waiblingen

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Panorama
von Stadtverwaltung Waiblingen
17.10.2024
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