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Merkblatt für die Drohnennutzung

REGELUNGEN FÜR DEN FLUGBETRIEB Betrieb einer Drohne Betrieb in Innenräumen und auf dem eigenen Grundstück erlaubnisfrei Ab 5 kg Drohnengewicht...

REGELUNGEN FÜR DEN FLUGBETRIEB

Betrieb einer Drohne

Betrieb in Innenräumen und auf dem eigenen Grundstück erlaubnisfrei

Ab 5 kg Drohnengewicht Erlaubnis der Luftfahrtbehörde erforderlich

Ab 2 kg Drohnengewicht Kenntnisnachweis gem. § 21 a Abs. 4 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) erforderlich

Ab 250 g Drohnengewicht ist eine Beschilderung mit Namen und Anschrift des Besitzers notwendig

Örtlichkeiten

Aufstieg und Überflug von Wohngrundstücken nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers

Keine Nutzung in einem Umkreis von 1,5 km zu Flug- und Landeplätzen

Nicht in einem Abstand von unter 100 Metern zu Menschenansammlungen, Einsatzorten, Behörden, Industrieanlagen, Autobahnen, Bahnanlagen, Krankenhäusern u. Ä.

Keine Nutzung direkt in und über Naturschutzgebieten

Flugbetrieb

Bild- und Videoaufnahmen nur mit Zustimmung der aufgen. Personen

Betrieb der Drohne nur am Tag und auf Sichtweite

Haftpflichtversicherung für durch die Drohnennutzung entstandene Personen- und Sachschäden erforderlich

Keine Behinderung oder Gefährdung des Naturschutzes sowie Störungen durch Fluglärm

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes www.lba.de

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Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

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