REGELUNGEN FÜR DEN FLUGBETRIEB
Betrieb einer Drohne
Betrieb in Innenräumen und auf dem eigenen Grundstück erlaubnisfrei
Ab 5 kg Drohnengewicht Erlaubnis der Luftfahrtbehörde erforderlich
Ab 2 kg Drohnengewicht Kenntnisnachweis gem. § 21 a Abs. 4 der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) erforderlich
Ab 250 g Drohnengewicht ist eine Beschilderung mit Namen und Anschrift des Besitzers notwendig
Örtlichkeiten
Aufstieg und Überflug von Wohngrundstücken nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers
Keine Nutzung in einem Umkreis von 1,5 km zu Flug- und Landeplätzen
Nicht in einem Abstand von unter 100 Metern zu Menschenansammlungen, Einsatzorten, Behörden, Industrieanlagen, Autobahnen, Bahnanlagen, Krankenhäusern u. Ä.
Keine Nutzung direkt in und über Naturschutzgebieten
Flugbetrieb
Bild- und Videoaufnahmen nur mit Zustimmung der aufgen. Personen
Betrieb der Drohne nur am Tag und auf Sichtweite
Haftpflichtversicherung für durch die Drohnennutzung entstandene Personen- und Sachschäden erforderlich
Keine Behinderung oder Gefährdung des Naturschutzes sowie Störungen durch Fluglärm
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Luftfahrtbundesamtes www.lba.de