Seit der am 31. Oktober 2024 in Kraft getretenen Änderung des Waffengesetzes ist es Besucherinnen und Besuchern von öffentlichen Veranstaltungen, wie beispielsweise Märkte, Volksfeste und Sportveranstaltungen, verboten, Messer bei sich zu führen. Gleiches gilt für Fahrgäste in Bussen und Zügen des Personenfernverkehrs sowie für Personen an Bahnhöfen und Bahnsteigen. Dieses Verbot umfasst sämtliche Messer, unabhängig von Material, Schliff und Klingenlänge.
Informationen zur Erweiterung des Verbots von Springmessern sind auf der jeweiligen Homepage der Waffenbehörden im Landkreis Freudenstadt zu finden. Fragen beantworten die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner der jeweiligen Waffenbehörde.