Aus den Rathäusern

Messung der Feuerungsanlagen durch den Kaminfeger

Die nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung jährlich vorgeschriebene Messung an Öl- und Gas-Feuerungsanlagen werde ich in Talheim ab dem 07. August...

Die nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung jährlich vorgeschriebene Messung an Öl- und Gas-Feuerungsanlagen werde ich in Talheim ab dem 07. August 2024 und an den darauf folgenden Tagen durchführen.

Hinweis:

Diesen Termin gebe ich Ihnen deshalb bekannt, damit Sie eventuell erforderliche Wartungsarbeiten an Ihrer Feuerungsanlage rechtzeitig veranlassen können.

In diesem Zusammenhang werde ich die nach § 26 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz vorgeschriebene Feuerstättenschau, d.h. die Prüfung der Schornsteine und Feuerungsanlagen auf ihre Feuersicherheit in allen Gebäuden durchführen.

Ich bitte die Hauseigentümer dafür zu sorgen, dass der Zutritt zu den Räumen, in denen der Schornstein durchführt, offen ist.

Bezirksschornsteinfegermeister

Uwe Fröhlin, Brühlstraße 1, Aulfingen

Tel.: 07708/97970, Handy-Nr. 0171/7160023

Fax: 07708/919797

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Talheim (Tuttlingen)
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2024
von Gemeinde Talheim
01.08.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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