für Meßstetten 2024/2025
Auftraggeber:
Stadt Meßstetten
Hauptstraße 9
72469 Meßstetten
Auftragnehmer:
EMA-Institut für empirische Marktanalysen
Im Gewerbepark C 25
93059 Regensburg
Internet: www.ema-institut.de
1 Vorwort
2 Allgemeine Hinweise
2.1 Mietspiegelerstellung
2.2 Funktion und Anwendung des Mietspiegels
2.3 Geltungsbereich
2.4 Nettomiete und Nebenkosten
2.5 Bereinigung von (Teil-)Inklusivmieten
3 Anwendung des Mietspiegels 7
3.1 Schritt 1: Ermittlung des durchschnittlichen Mietniveaus nach Wohnungsgröße und Baujahr
3.2 Schritt 2: Ermittlung von Zu-/Abschlägen je nach Wohnungsart, Ausstattung, Beschaffenheit und Wohnlage
3.3 Schritt 3: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
3.4 Mietpreisspannen
4 Anwendungsbeispiel
5 Information und Beratung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
sehr geehrte Damen und Herren,
auch in unserer Stadt ist die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum hoch. Dies erfordert eine Orientierungshilfe zu ortsüblichen Mieten. Mit der erstmaligen Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels trägt die Stadt Meßstetten dazu bei, den Wohnungsmarkt transparenter zu machen und eine rechtssichere Einstufung der jeweiligen Wohnungsmiete zu erleichtern. Daher freue ich mich, Ihnen den qualifizierten Mietspiegel für Meßstetten vorstellen zu können. Die dem Gemeinsamen Gutachterausschuss Albstadt seit dem 01. Juli 2022 angehörenden Kommunen Bitz, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Straßberg und Winterlingen haben sich diesem Projekt angeschlossen, so dass diese im gleichen Zuge einen qualifizierten Mietspiegel erhalten.
Um eine angemessene Miethöhe zu ermitteln, ist der Mietspiegel eines der wichtigsten wohnungspolitischen Instrumente, dessen Erstellung für Kommunen mit über 50.000 Einwohnern sogar verpflichtend ist. Der somit als Freiwilligkeitsleistung erstellte Meßstetter Mietspiegel wird sowohl in Dateiformat als auch als Online-Rechner der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Damit wird die Stadtverwaltung auch der regelmäßigen Nachfrage sowohl von Vermieter- als auch von Mieterseite gerecht.
Mein Dank gilt vor allem Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger. Viele von Ihnen wurden zu Beginn des Jahres 2024 aufgrund einer zufälligen Stichprobe angeschrieben und an der Datenerhebung beteiligt. Durch Ihre Mithilfe und die übermittelten Daten konnte das EMA-Institut für empirische Marktanalysen aus Regensburg nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen den vorliegenden Mietspiegel erstellen. Der Prozess wurde unter Einbeziehung der maßgebenden Interessenverbände und Institutionen durch einen Arbeitskreis begleitet.
Die ermittelten Ergebnisse wurden vom Gemeinderat der Stadt Meßstetten im Oktober 2024 anerkannt und als qualifizierter Mietspiegel beschlossen.
Ich wünsche Ihnen als Nutzer des Mietspiegels viel Erfolg bei der Anwendung und hoffe, dass dieser Mietspiegel einen wichtigen Beitrag zu einem konfliktfreien Mietverhältnis leisten wird.
Abschließend gilt mein Dank allen an der Erstellung des Mietspiegels Beteiligten für ihre unverzichtbare Mitwirkung und nicht zuletzt dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, für die Förderung dieses Projekts.
Frank Schroft
Bürgermeister
2.1 Mietspiegelerstellung
Dieser Mietspiegel wurde im Auftrag der Stadt Albstadt, in Kooperation mit der Stadt Meßstetten und den Gemeinden Bitz, Nusplingen, Obernheim, Straßberg und Winterlingen auf der Grundlage einer repräsentativen Mieterumfrage aufgestellt. Er basiert auf insgesamt 2.339 Antworten und 670 mietspiegel-relevanten Datensätzen, die im Zeitraum von Januar 2024 bis März 2024 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten im Projektgebiet schriftlich erhoben wurden.
Die durchschnittliche1Nettomiete pro m² über alle in Meßstetten gesammelten Nettomieten pro m², unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen, beträgt zum Zeitpunkt der Datenerhebung 6,61 Euro/m². Eine Differenzierung der Nettomiete pro m2nach dem Mietpreis beeinflussenden Wohnwertmerkmalen kann mit Hilfe der Tabellen 1 und 2 durchgeführt werden.
Die Befragung und die Auswertung der erhobenen Daten wurden durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Regensburg, durchgeführt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ebenfalls vom EMA-Institut aufgestellt.
An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten der Kommune mitgewirkt.
Der Mietspiegel wird durch Beschluss des Gemeinderats am 23.10.2024 als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anerkannt. Er tritt zum 31.10.2024 in Kraft und gilt bis zum 30.10.2026.
2.2 Funktion und Anwendung des Mietspiegels
Der Mietspiegel ist gemäß §§ 558c und 558d BGB eine Übersicht über die in Meßstetten und Umgebung gezahlten Mieten für frei finanzierten Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich energetischer Ausstattung und Beschaffenheit (= ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind.
Der Mietspiegel trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen. Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien aus Unkenntnis über das Mietniveau sollen vermieden bzw. versachlicht, Kosten der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall gering gehalten werden. Den Gerichten wird in Streitfällen die Entscheidung erleichtert.
Der Mietspiegel ist eine der gesetzlichen Begründungsalternativen bei der Anpassung der Miethöhe zwischen den Mietvertragspartnern. Bei Neuvermietungen kann die Miete grundsätzlich frei vereinbart werden. Die Vereinbarungsfreiheit endet, wenn eine überhöhte Miete verlangt wird (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz).
2.3 Geltungsbereich
Dieser Mietspiegel gilt nur für Mietwohnungen und vermietete Häuser auf dem nicht preisgebundenen Wohnungsmarkt im Wohnflächenbereich zwischen 30 und 130 Quadratmeter.
Aufgrund rechtlicher Bestimmungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels:
Nicht unmittelbar anwendbar ist der Mietspiegel auf nachfolgend aufgelistete besondere Wohnraumverhältnisse, die bei der Datenerhebung nicht oder zu selten erfasst wurden:
2.4 Nettomiete und Nebenkosten
Bei den Mietpreisangaben im Mietspiegel handelt es sich um monatliche Nettomieten in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Euro/m²).
Unter der Nettomiete versteht man das Entgelt für die Überlassung der Wohnung ohne sämtliche Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung.
Nicht enthalten sind zum Beispiel folgende Betriebskosten: laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer), Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung, der zentralen Heizung und Warmwasserversorgung, des Aufzugs, der Straßenreinigung, der Müllabfuhr, des Hausmeisters, der Hausreinigung, der Gartenpflege, der Hausbeleuchtung, der Schornsteinreinigung, der hausbezogenen Versicherungen und die laufenden Kosten für Kabelfernsehen bzw. Gemeinschaftsantenne.
Verwaltungs- und Instandhaltungskosten dürfen nach § 1 Betriebskostenverordnung nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Die Miete für eine Garage, Stellplatz, Küche, Zuschläge für Möblierung und Untervermietung sowie Anteile für Schönheitsreparaturen sind in der Nettomiete ebenfalls nicht enthalten.
2.5 Bereinigung von (Teil-)Inklusivmieten
Sind in der Mietzahlung Betriebskosten, Küchen-, Stellplatz-/Garagenmieten, Zuschläge für Möblierung oder Untervermietung, Anteile für Schönheitsreparaturen enthalten, muss durch entsprechende Abzüge zunächst die Höhe der Nettomiete ermittelt werden.
Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung erfolgt im Mietspiegel in drei Schritten:
3.1 Schritt 1: Ermittlung des durchschnittlichen Mietniveaus nach Wohnungsgröße und Baujahr
Tabelle 1 bildet die Basis des Mietspiegels. Sie gibt das durchschnittliche Nettomietniveau für Wohnungen mittleren Standards und mittlerer Wohnlage (= Basis-Nettomiete) in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße und dem Baujahr in Euro/m² pro Monat wieder. Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind die gesetzlichen Bestimmungen der Wohnflächenverordnung zu beachten.
Anwendungsanleitung für Tabelle 1:
Tabelle 1: Basis-Nettomiete einer durchschnittlichen Wohnung in Abhängigkeit von der Wohnfläche und dem Baujahr für Meßstetten.
3.2 Schritt 2: Ermittlung von Zu-/Abschlägen je nach Wohnungsart, Ausstattung, Beschaffenheit und Wohnlage
Neben Wohnfläche und Baujahr beeinflussen auch Besonderheiten bei der Art des Gebäudes bzw. der Wohnung, der Ausstattung, der Beschaffenheit und der Wohnlage den Mietpreis einer Wohnung. Tabelle 2 weist Punktwerte für das Vorhandensein besonderer, nicht standardgemäßer Wohnwertmerkmale aus. Tabelle 2 enthält nur Wohnwertmerkmale, die sich im Rahmen der Auswertungen als mietpreisbeeinflussend herausgestellt haben. Maßgeblich sind nur Merkmale, die vom Vermieter gestellt werden. Hat ein Mieter einzelne Ausstattungsmerkmale selbst geschaffen – ohne dass die Kosten hierfür vom Vermieter erstattet wurden – so gelten diese Ausstattungsmerkmale als nicht vorhanden. Bei den ausgewiesenen Zu- und Abschlägen handelt es sich jeweils um durchschnittliche Punktwerte hinsichtlich Qualität und Zustand!
Anwendungsanleitung für Tabelle 2:
Tabelle 2: Zu- / Abschläge auf Tabelle 1 in %
3.3 Schritt 3: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Anhand des Berechnungsschemas in Tabelle 3 wird aus den Ergebnissen der Tabellen 1 und 2 die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt.
Tabelle 3: Berechnungsschema zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete
Zeile A: Wählen Sie die Basis-Nettomiete in Tabelle 1 aus und übertragen Sie diese in Tabelle 3.
Zeile B: Ermitteln Sie jeweils getrennt die Punktsumme aller Zu- bzw. Abschläge in Tabelle 2 und übertragen Sie diese in Tabelle 3. Ziehen Sie anschließend von der Punktsumme der Zuschläge die Punktsumme der Abschläge ab. Die Punktedifferenz (Ergebnis B) kann auch einen negativen Wert annehmen, wenn die Abschläge überwiegen.
Zeile C: Rechnen Sie die Punktedifferenz in Euro/m² um, indem Sie die Basis-Nettomiete (Ergebnis A) mit der Punktedifferenz (Ergebnis B) multiplizieren und anschließend durch 100 teilen. Ist der resultierende Betrag positiv, ergibt sich ein Zuschlag zur Miete, ist er negativ ein Abschlag.
Zeile D: Berechnen Sie die durchschnittliche monatliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m² (Ergebnis D), indem Sie die Summe aus Basis-Nettomiete (Ergebnis A) und dem Zuschlagsbetrag (Ergebnis C) bzw. die Differenz aus Basis-Nettomiete (Ergebnis A) und dem Abschlagsbetrag (Ergebnis C) bilden.
Zeile E: Berechnen Sie die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro Monat (Ergebnis E), indem Sie die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m² und Monat (Ergebnis D) mit der Wohnfläche der Wohnung multiplizieren.
Zum Berechnen der ortsüblichen Vergleichsmiete finden Sie im Internet einen Online-Mietenrechner unter: online-mietspiegel.de/messstetten/
3.4 Mietpreisspannen
Bei dem in Tabelle 3 (Zeile E) ermittelten konkreten Vergleichswert handelt es sich um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete, die für eine Wohnung bestimmter Größe, Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage im Schnitt pro Monat gezahlt wird. Die Auswertung zeigt, dass die Mietpreise von gleichen Wohnungen erheblich differieren können. Der Mietspiegel kann wesentliche Mietpreisunterschiede grundsätzlich durch die in den Tabellen 1 bis 2 angeführten Wohnwertmerkmale erklären. Trotzdem verbleibt ein Streubereich der Nettomieten für gleichartige Wohnungstypen, der statistisch nicht erklärt werden kann. Dies liegt sowohl an der Vertragsfreiheit als auch an qualitativen Unterschieden von im Mietspiegel enthaltenen Wohnwertmerkmalen sowie an nicht erfassten Wohnwertmerkmalen.
Die Miete einer konkreten Wohnung gilt im Allgemeinen als ortsüblich, wenn sie innerhalb einer Spannbreite von Mietpreisen liegt, in der sich zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden. Diese Zweidrittel-Spanne beläuft sich in Meßstetten im Schnitt auf +/- 19 Prozent um die ermittelte durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete in Tabelle 3 (Zeile E). Abweichungen nach oben oder unten von der in diesem Mietspiegel errechneten durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete sind gemäß BGH – VIII ZR 227/10 – zu begründen. Zur Begründung können insbesondere nicht im Mietspiegel ausgewiesene Merkmale herangezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass bei der Mietspiegelerstellung viele Wohnwertmerkmale erhoben und auf deren Mietpreiseinfluss analysiert wurden. Wohnwertmerkmale mit eindeutig nachweisbarem signifikantem Einfluss auf den Mietpreis sind in den Tabellen 1 bis 2 jeweils mit ihrem durchschnittlichen Wert enthalten.
Wohnwertmerkmale, die bei der Mietspiegelerstellung erhoben und ausgewertet wurden, aber im Mittel keinen signifikanten Mietpreiseinfluss hatten, sind nachfolgender Auflistung zu entnehmen:
Tabelle 4. Merkmale ohne signifikanten Einfluss auf die Nettokaltmiete
Hinweis: Alle Ausstattungskriterien einer Wohnung müssen vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden.
Diese Wohnwertmerkmale können somit im Rahmen der oben genannten Spannbreitenausfüllung nicht herangezogen werden.
Zur Veranschaulichung wird die Vorgehensweise an einer fiktiven Wohnung illustriert:
Schritt | Wohnwertmerkmale | Konkrete Angaben | Tabellenwerte |
Tabelle 1 | Wohnfläche | 84 m2 | 5,89 Euro/m2 |
Baujahr | 1978 |
Zuschlag | Abschlag | |||
Tabelle 2 | Modernisierungsmaßnahmen | Vollsanierung 2018 | 15 | |
Ausstattung und Beschaffenheit | Gehobene Sanitärausstattung Terrasse (min. 6 m2Grundfläche) Parkettboden | 3 2 3 | ||
Einzelöfen verbaut | 3 | |||
Drogeriemarkt, Metzger, Bäcker 600 m fußläufig entfernt | 4 |
Punktsumme der Zuschläge bzw. der Abschläge: | 27 | 3 |
Exemplarische Ermittlung der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete:
Stadt Meßstetten
Hauptstraße 9
72469 Meßstetten
Die Stadtverwaltung kann nur kurze allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Mietspiegel geben. Eine für den Einzelfall erforderliche Rechtsberatung kann nicht übernommen werden.
Den kostenlosen Online-Mietenrechner finden Sie unter online-mietspiegel.de/messstetten/
Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde gefördert durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.
Impressum:
Herausgeberin:
Stadt Meßstetten, Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten
Konzeption, Datenerhebung, Datenanalyse und Auswertung:
EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Im Gewerbepark C 25, 93059 Regensburg
Das Urheberrecht liegt bei der Stadt Meßstetten. Alle Rechte vorbehalten. Es ist insbesondere nicht gestattet, ohne ausdrückliche Genehmigung der Herausgeberin die Daten des Mietspiegels oder Teile daraus zu vervielfältigen und in elektronischen Systemen zu speichern und anzubieten.
1wobei mit durchschnittlicher Nettomiete pro m2das arithmetische Mittel über alle Nettomieten pro m2gemeint ist, welche für die Mietpreisschätzungen herangezogen wurden.