Stadt Meßstetten
Stadt Meßstetten
72469 Meßstetten
Aus den Rathäusern

Mietspiegel

Qualifizierter Mietspiegel für Meßstetten 2024/2025 Auftraggeber: Stadt Meßstetten Hauptstraße 9 72469 Meßstetten Auftragnehmer:...

Qualifizierter Mietspiegel

für Meßstetten 2024/2025

Auftraggeber:

Stadt Meßstetten

Hauptstraße 9

72469 Meßstetten

Auftragnehmer:

EMA-Institut für empirische Marktanalysen

Im Gewerbepark C 25

93059 Regensburg

Internet: www.ema-institut.de

1 Vorwort

2 Allgemeine Hinweise

2.1 Mietspiegelerstellung

2.2 Funktion und Anwendung des Mietspiegels

2.3 Geltungsbereich

2.4 Nettomiete und Nebenkosten

2.5 Bereinigung von (Teil-)Inklusivmieten

3 Anwendung des Mietspiegels 7

3.1 Schritt 1: Ermittlung des durchschnittlichen Mietniveaus nach Wohnungsgröße und Baujahr

3.2 Schritt 2: Ermittlung von Zu-/Abschlägen je nach Wohnungsart, Ausstattung, Beschaffenheit und Wohnlage

3.3 Schritt 3: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

3.4 Mietpreisspannen

4 Anwendungsbeispiel

5 Information und Beratung

1 Vorwort

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

sehr geehrte Damen und Herren,

auch in unserer Stadt ist die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum hoch. Dies erfordert eine Orientierungshilfe zu ortsüblichen Mieten. Mit der erstmaligen Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels trägt die Stadt Meßstetten dazu bei, den Wohnungsmarkt transparenter zu machen und eine rechtssichere Einstufung der jeweiligen Wohnungsmiete zu erleichtern. Daher freue ich mich, Ihnen den qualifizierten Mietspiegel für Meßstetten vorstellen zu können. Die dem Gemeinsamen Gutachterausschuss Albstadt seit dem 01. Juli 2022 angehörenden Kommunen Bitz, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Straßberg und Winterlingen haben sich diesem Projekt angeschlossen, so dass diese im gleichen Zuge einen qualifizierten Mietspiegel erhalten.

Um eine angemessene Miethöhe zu ermitteln, ist der Mietspiegel eines der wichtigsten wohnungspolitischen Instrumente, dessen Erstellung für Kommunen mit über 50.000 Einwohnern sogar verpflichtend ist. Der somit als Freiwilligkeitsleistung erstellte Meßstetter Mietspiegel wird sowohl in Dateiformat als auch als Online-Rechner der Öffentlichkeit kostenlos zur Verfügung gestellt. Damit wird die Stadtverwaltung auch der regelmäßigen Nachfrage sowohl von Vermieter- als auch von Mieterseite gerecht.

Mein Dank gilt vor allem Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger. Viele von Ihnen wurden zu Beginn des Jahres 2024 aufgrund einer zufälligen Stichprobe angeschrieben und an der Datenerhebung beteiligt. Durch Ihre Mithilfe und die übermittelten Daten konnte das EMA-Institut für empirische Marktanalysen aus Regensburg nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen den vorliegenden Mietspiegel erstellen. Der Prozess wurde unter Einbeziehung der maßgebenden Interessenverbände und Institutionen durch einen Arbeitskreis begleitet.

Die ermittelten Ergebnisse wurden vom Gemeinderat der Stadt Meßstetten im Oktober 2024 anerkannt und als qualifizierter Mietspiegel beschlossen.

Ich wünsche Ihnen als Nutzer des Mietspiegels viel Erfolg bei der Anwendung und hoffe, dass dieser Mietspiegel einen wichtigen Beitrag zu einem konfliktfreien Mietverhältnis leisten wird.

Abschließend gilt mein Dank allen an der Erstellung des Mietspiegels Beteiligten für ihre unverzichtbare Mitwirkung und nicht zuletzt dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen, für die Förderung dieses Projekts.

Frank Schroft

Bürgermeister

2 Allgemeine Hinweise

2.1 Mietspiegelerstellung

Dieser Mietspiegel wurde im Auftrag der Stadt Albstadt, in Kooperation mit der Stadt Meßstetten und den Gemeinden Bitz, Nusplingen, Obernheim, Straßberg und Winterlingen auf der Grundlage einer repräsentativen Mieterumfrage aufgestellt. Er basiert auf insgesamt 2.339 Antworten und 670 mietspiegel-relevanten Datensätzen, die im Zeitraum von Januar 2024 bis März 2024 bei zufällig ausgewählten mietspiegelrelevanten Haushalten im Projektgebiet schriftlich erhoben wurden.

Die durchschnittliche1Nettomiete pro m² über alle in Meßstetten gesammelten Nettomieten pro m², unabhängig von allen Wohnwertmerkmalen, beträgt zum Zeitpunkt der Datenerhebung 6,61 Euro/m². Eine Differenzierung der Nettomiete pro m2nach dem Mietpreis beeinflussenden Wohnwertmerkmalen kann mit Hilfe der Tabellen 1 und 2 durchgeführt werden.

Die Befragung und die Auswertung der erhobenen Daten wurden durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Regensburg, durchgeführt. Der Mietspiegel wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen ebenfalls vom EMA-Institut aufgestellt.

An der Erstellung des Mietspiegels hat ein begleitender Arbeitskreis aus Wohnungsmarktexperten der Kommune mitgewirkt.

Der Mietspiegel wird durch Beschluss des Gemeinderats am 23.10.2024 als qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) anerkannt. Er tritt zum 31.10.2024 in Kraft und gilt bis zum 30.10.2026.

2.2 Funktion und Anwendung des Mietspiegels

Der Mietspiegel ist gemäß §§ 558c und 558d BGB eine Übersicht über die in Meßstetten und Umgebung gezahlten Mieten für frei finanzierten Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich energetischer Ausstattung und Beschaffenheit (= ortsübliche Vergleichsmiete). Die ortsübliche Vergleichsmiete setzt sich aus Mieten zusammen, die in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder, von Betriebskostenerhöhungen abgesehen, geändert worden sind.

Der Mietspiegel trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnungsbestand transparent zu machen. Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien aus Unkenntnis über das Mietniveau sollen vermieden bzw. versachlicht, Kosten der Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten im Einzelfall gering gehalten werden. Den Gerichten wird in Streitfällen die Entscheidung erleichtert.

Der Mietspiegel ist eine der gesetzlichen Begründungsalternativen bei der Anpassung der Miethöhe zwischen den Mietvertragspartnern. Bei Neuvermietungen kann die Miete grundsätzlich frei vereinbart werden. Die Vereinbarungsfreiheit endet, wenn eine überhöhte Miete verlangt wird (§ 5 Wirtschaftsstrafgesetz).

2.3 Geltungsbereich

Dieser Mietspiegel gilt nur für Mietwohnungen und vermietete Häuser auf dem nicht preisgebundenen Wohnungsmarkt im Wohnflächenbereich zwischen 30 und 130 Quadratmeter.

Aufgrund rechtlicher Bestimmungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Mietspiegels:

  • Wohnungen, bei denen es sich um selbstgenutztes Eigentum handelt;
  • Wohnungen, die Teil eines Wohnheims, einer sozialen Einrichtung oder einer Sammelunterkunft sind (z. B. Studenten-, Jugend-, Alten-, Pflege-, Personalwohnheim, vorläufige Unterbringung/Anschlussunterbringung (Geflüchtete), Behinderteneinrichtung, „Betreutes Wohnen“, soziale Wohngruppe);
  • Wohnungen, die preisgebunden sind und deren Nettomiete an Höchstbeträge gebunden sind (z. B. Sozialwohnungen
  • Wohnungen, die ganz oder teilweise gewerblich genutzt werden oder nur zu vorübergehendem Gebrauch vermietet werden (max. drei Monate, z. B. Ferienwohnung).

Nicht unmittelbar anwendbar ist der Mietspiegel auf nachfolgend aufgelistete besondere Wohnraumverhältnisse, die bei der Datenerhebung nicht oder zu selten erfasst wurden:

  • Wohnraum, der mietfrei oder verbilligt überlassen wird (z. B. Dienst-/Werkswohnung, Wohnung gehört Verwandten oder Lebenspartner-/in, Mietminderung);
  • Wohnungen, die ganz oder überwiegend möbliert vermietet werden (einzelne Möbelstücke sowie Einbauküche und Einbauschränke zählen nicht als Möblierung);

2.4 Nettomiete und Nebenkosten

Bei den Mietpreisangaben im Mietspiegel handelt es sich um monatliche Nettomieten in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (Euro/m²).

Unter der Nettomiete versteht man das Entgelt für die Überlassung der Wohnung ohne sämtliche Betriebskosten gemäß § 2 Betriebskostenverordnung.

Nicht enthalten sind zum Beispiel folgende Betriebskosten: laufende öffentliche Lasten des Grundstücks (Grundsteuer), Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung, der zentralen Heizung und Warmwasserversorgung, des Aufzugs, der Straßenreinigung, der Müllabfuhr, des Hausmeisters, der Hausreinigung, der Gartenpflege, der Hausbeleuchtung, der Schornsteinreinigung, der hausbezogenen Versicherungen und die laufenden Kosten für Kabelfernsehen bzw. Gemeinschaftsantenne.

Verwaltungs- und Instandhaltungskosten dürfen nach § 1 Betriebskostenverordnung nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Die Miete für eine Garage, Stellplatz, Küche, Zuschläge für Möblierung und Untervermietung sowie Anteile für Schönheitsreparaturen sind in der Nettomiete ebenfalls nicht enthalten.

2.5 Bereinigung von (Teil-)Inklusivmieten

Sind in der Mietzahlung Betriebskosten, Küchen-, Stellplatz-/Garagenmieten, Zuschläge für Möblierung oder Untervermietung, Anteile für Schönheitsreparaturen enthalten, muss durch entsprechende Abzüge zunächst die Höhe der Nettomiete ermittelt werden.

3 Anwendung des Mietspiegels

Die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine konkrete Wohnung erfolgt im Mietspiegel in drei Schritten:

  1. Es wird das durchschnittliche Nettomietniveau (= Basis-Nettomiete) für eine Wohnung je nach Wohnungsgröße und Baujahr bestimmt (Tabelle 1).
  2. Besonderheiten bei der Ausstattung, der Beschaffenheit, der Art der Wohnung und der Wohnlage werden über prozentuale Zu- bzw. Abschläge auf das durchschnittliche Mietniveau aus Tabelle 1 Punktwerte berücksichtigt (Tabelle 2).
  3. Die Ergebnisse aus Tabelle 1 und 2 werden zusammengefasst, um daraus abschließend die ortsübliche Vergleichsmiete für jede individuelle Wohnung zu ermitteln (Tabelle 3).

3.1 Schritt 1: Ermittlung des durchschnittlichen Mietniveaus nach Wohnungsgröße und Baujahr

Tabelle 1 bildet die Basis des Mietspiegels. Sie gibt das durchschnittliche Nettomietniveau für Wohnungen mittleren Standards und mittlerer Wohnlage (= Basis-Nettomiete) in Abhängigkeit von der Wohnungsgröße und dem Baujahr in Euro/m² pro Monat wieder. Bei der Ermittlung der Wohnfläche sind die gesetzlichen Bestimmungen der Wohnflächenverordnung zu beachten.

Anwendungsanleitung für Tabelle 1:

  1. Ordnen Sie Ihre Wohnung zunächst nach der Wohnfläche und Baujahr in die zutreffende Zeile ein.
  2. Zur späteren Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete übertragen Sie den abgelesenen Wert in Zeile A der Tabelle 3.

Tabelle 1: Basis-Nettomiete einer durchschnittlichen Wohnung in Abhängigkeit von der Wohnfläche und dem Baujahr für Meßstetten.

Tabelle einfügen

3.2 Schritt 2: Ermittlung von Zu-/Abschlägen je nach Wohnungsart, Ausstattung, Beschaffenheit und Wohnlage

Neben Wohnfläche und Baujahr beeinflussen auch Besonderheiten bei der Art des Gebäudes bzw. der Wohnung, der Ausstattung, der Beschaffenheit und der Wohnlage den Mietpreis einer Wohnung. Tabelle 2 weist Punktwerte für das Vorhandensein besonderer, nicht standardgemäßer Wohnwertmerkmale aus. Tabelle 2 enthält nur Wohnwertmerkmale, die sich im Rahmen der Auswertungen als mietpreisbeeinflussend herausgestellt haben. Maßgeblich sind nur Merkmale, die vom Vermieter gestellt werden. Hat ein Mieter einzelne Ausstattungsmerkmale selbst geschaffen – ohne dass die Kosten hierfür vom Vermieter erstattet wurden – so gelten diese Ausstattungsmerkmale als nicht vorhanden. Bei den ausgewiesenen Zu- und Abschlägen handelt es sich jeweils um durchschnittliche Punktwerte hinsichtlich Qualität und Zustand!

Anwendungsanleitung für Tabelle 2:

  1. Überprüfen Sie, ob die angeführten mietpreisbeeinflussenden Wohnwertmerkmale auf die Wohnung zutreffen. Falls ja, tragen Sie die entsprechenden Punktwerte in die grauen Felder der Spalte Übertragam rechten Rand von Tabelle 2 ein.
  2. Bilden Sie am Ende der Tabelle 2 jeweils die Punktsumme der Zu- bzw. Abschläge in der Spalte „Übertrag“.
  3. Übertragen Sie diese Ergebnisse in Zeile B von Tabelle 3.

Tabelle 2: Zu- / Abschläge auf Tabelle 1 in %

Tabelle einfügen

3.3 Schritt 3: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Anhand des Berechnungsschemas in Tabelle 3 wird aus den Ergebnissen der Tabellen 1 und 2 die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete ermittelt.

Tabelle 3: Berechnungsschema zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete

Tabelle einfügen

Zeile A: Wählen Sie die Basis-Nettomiete in Tabelle 1 aus und übertragen Sie diese in Tabelle 3.

Zeile B: Ermitteln Sie jeweils getrennt die Punktsumme aller Zu- bzw. Abschläge in Tabelle 2 und übertragen Sie diese in Tabelle 3. Ziehen Sie anschließend von der Punktsumme der Zuschläge die Punktsumme der Abschläge ab. Die Punktedifferenz (Ergebnis B) kann auch einen negativen Wert annehmen, wenn die Abschläge überwiegen.

Zeile C: Rechnen Sie die Punktedifferenz in Euro/m² um, indem Sie die Basis-Nettomiete (Ergebnis A) mit der Punktedifferenz (Ergebnis B) multiplizieren und anschließend durch 100 teilen. Ist der resultierende Betrag positiv, ergibt sich ein Zuschlag zur Miete, ist er negativ ein Abschlag.

Zeile D: Berechnen Sie die durchschnittliche monatliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m² (Ergebnis D), indem Sie die Summe aus Basis-Nettomiete (Ergebnis A) und dem Zuschlagsbetrag (Ergebnis C) bzw. die Differenz aus Basis-Nettomiete (Ergebnis A) und dem Abschlagsbetrag (Ergebnis C) bilden.

Zeile E: Berechnen Sie die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro Monat (Ergebnis E), indem Sie die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete pro m² und Monat (Ergebnis D) mit der Wohnfläche der Wohnung multiplizieren.

Zum Berechnen der ortsüblichen Vergleichsmiete finden Sie im Internet einen Online-Mietenrechner unter: online-mietspiegel.de/messstetten/

3.4 Mietpreisspannen

Bei dem in Tabelle 3 (Zeile E) ermittelten konkreten Vergleichswert handelt es sich um die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete, die für eine Wohnung bestimmter Größe, Art, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage im Schnitt pro Monat gezahlt wird. Die Auswertung zeigt, dass die Mietpreise von gleichen Wohnungen erheblich differieren können. Der Mietspiegel kann wesentliche Mietpreisunterschiede grundsätzlich durch die in den Tabellen 1 bis 2 angeführten Wohnwertmerkmale erklären. Trotzdem verbleibt ein Streubereich der Nettomieten für gleichartige Wohnungstypen, der statistisch nicht erklärt werden kann. Dies liegt sowohl an der Vertragsfreiheit als auch an qualitativen Unterschieden von im Mietspiegel enthaltenen Wohnwertmerkmalen sowie an nicht erfassten Wohnwertmerkmalen.

Die Miete einer konkreten Wohnung gilt im Allgemeinen als ortsüblich, wenn sie innerhalb einer Spannbreite von Mietpreisen liegt, in der sich zwei Drittel aller Mieten dieser Wohnungsklasse befinden. Diese Zweidrittel-Spanne beläuft sich in Meßstetten im Schnitt auf +/- 19 Prozent um die ermittelte durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete in Tabelle 3 (Zeile E). Abweichungen nach oben oder unten von der in diesem Mietspiegel errechneten durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete sind gemäß BGH – VIII ZR 227/10 – zu begründen. Zur Begründung können insbesondere nicht im Mietspiegel ausgewiesene Merkmale herangezogen werden. Dabei ist zu beachten, dass bei der Mietspiegelerstellung viele Wohnwertmerkmale erhoben und auf deren Mietpreiseinfluss analysiert wurden. Wohnwertmerkmale mit eindeutig nachweisbarem signifikantem Einfluss auf den Mietpreis sind in den Tabellen 1 bis 2 jeweils mit ihrem durchschnittlichen Wert enthalten.

Wohnwertmerkmale, die bei der Mietspiegelerstellung erhoben und ausgewertet wurden, aber im Mittel keinen signifikanten Mietpreiseinfluss hatten, sind nachfolgender Auflistung zu entnehmen:

Tabelle 4. Merkmale ohne signifikanten Einfluss auf die Nettokaltmiete

  • Einfamilienhaus, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Einliegerwohnung
  • Betriebsmittel der Heizung: Öl, Gas, Pellets, Hackschnitzel
  • Isolierverglasung (2- oder 3-fach verglast), Einscheibenverglasung (einfach verglast)
  • Balkon oder Loggia (mind. 2 m2 Grundfläche)
  • Gegensprechanlage/Türöffner vorhanden
  • barrierearme Wohnung (Mindestvoraussetzung: schwellenfrei*, stufenloser Zugang, bodengleiche Dusche)
  • Aufzug im Gebäude
  • Mietvertrag schließt Sondernutzungsrecht eines Gartens bzw. eines Gartenanteils mit ein
  • Mietvertrag umfasst die Nutzung einer Parkgelegenheit (Garage, Stellplatz …)
  • zusätzliche Räume (z. B. Fahrradkeller, gemeinschaftlicher Wasch- und Trockenraum)
  • Lademöglichkeit für E-Mobilität vorhanden
  • Lage und Richtung der Haupträume: Hauptverkehrsstraße (starkes Verkehrsaufkommen); Durchgangsstraße (mittleres Verkehrsaufkommen); verkehrsberuhigte Anliegerstraße; Tempo-30-Zone (niedriges Verkehrsaufkommen); Garten/Grünanlage/Park (kein Verkehrsaufkommen)
  • fußläufige Erreichbarkeit: Grünanlage, Park, Wald; Kindertagesstätte (Krippe, Kindergarten); nächste Haltestelle von öffentlichem Personennahverkehr (mit mind. stündlicher Taktung in der Hauptverkehrszeit zwischen 7 und 18 Uhr);
  • äußere Einflüsse auf die Wohnung: Lärmbelästigung durch Straßenlärm oder andere Hauptlärmquellen; Lärmbelästigung durch Bahnverkehr; Lärmbelästigung durch Gewerbe/Industrie (z. B. Landwirtschaft); Belastung durch Geruchsemission (Gewerbe/Industrie, Landwirtschaft)
  • Wohnung liegt in gewerblich genutztem Gebiet

Hinweis: Alle Ausstattungskriterien einer Wohnung müssen vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden.

Diese Wohnwertmerkmale können somit im Rahmen der oben genannten Spannbreitenausfüllung nicht herangezogen werden.

4 Anwendungsbeispiel

Zur Veranschaulichung wird die Vorgehensweise an einer fiktiven Wohnung illustriert:

Schritt

Wohnwertmerkmale

Konkrete Angaben

Tabellenwerte

Tabelle 1Wohnfläche84 m25,89 Euro/m2
Baujahr1978

ZuschlagAbschlag

Tabelle 2

Modernisierungsmaßnahmen

Vollsanierung 2018

15

Ausstattung und Beschaffenheit

Gehobene Sanitärausstattung

Terrasse (min. 6 m2Grundfläche)

Parkettboden

3

2

3

Einzelöfen verbaut

3

Drogeriemarkt, Metzger, Bäcker 600 m fußläufig entfernt

4

Punktsumme der Zuschläge bzw. der Abschläge:

27

3

Exemplarische Ermittlung der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete:

Tabelle einfügen

5 Information und Beratung

Stadt Meßstetten

Hauptstraße 9

72469 Meßstetten

Die Stadtverwaltung kann nur kurze allgemeine Auskünfte und Hinweise zum Mietspiegel geben. Eine für den Einzelfall erforderliche Rechtsberatung kann nicht übernommen werden.

Den kostenlosen Online-Mietenrechner finden Sie unter online-mietspiegel.de/messstetten/

Dieser qualifizierte Mietspiegel wurde gefördert durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die Mittel stammen aus dem baden-württembergischen Staatshaushalt, den der Landtag von Baden-Württemberg beschlossen hat.

Impressum:

Herausgeberin:

Stadt Meßstetten, Hauptstraße 9, 72469 Meßstetten

Konzeption, Datenerhebung, Datenanalyse und Auswertung:

EMA-Institut für empirische Marktanalysen, Im Gewerbepark C 25, 93059 Regensburg

Das Urheberrecht liegt bei der Stadt Meßstetten. Alle Rechte vorbehalten. Es ist insbesondere nicht gestattet, ohne ausdrückliche Genehmigung der Herausgeberin die Daten des Mietspiegels oder Teile daraus zu vervielfältigen und in elektronischen Systemen zu speichern und anzubieten.

1wobei mit durchschnittlicher Nettomiete pro m2das arithmetische Mittel über alle Nettomieten pro m2gemeint ist, welche für die Mietpreisschätzungen herangezogen wurden.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Aktuell – Amtsblatt der Stadt Meßstetten
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2024

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Aus den Rathäusern
von Stadt Meßstetten
31.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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