Minijobs sind Bausteine für die Rente - Geringen Eigenanteil zahlen und Rentenanspruch sichern

Automatisch pflichtversichert bei langfristigem Minijob Wer heutzutage einen Minijob aufnimmt und diesen nicht nur kurzfristig ausübt, ist in der Rentenversicherung...

Automatisch pflichtversichert bei langfristigem Minijob
Wer heutzutage einen Minijob aufnimmt und diesen nicht nur kurzfristig ausübt, ist in der Rentenversicherung automatisch pflichtversichert. Dies hat zur Folge, dass der Arbeitgeber den Beitragsanteil des Arbeitnehmers in Höhe von aktuell 3,6 Prozent vom Lohn einbehält. Minijobber dürfen monatlich bis zu 556 Euro verdienen, hieraus ergibt sich ein Eigenbeitrag von maximal 20,02 Euro. Der Beitragsanteil des Arbeitgebers zur Rentenversicherung beträgt daneben weitere 15 Prozent des Lohns.
Als Minijobber vom kompletten Leistungsangebot profitieren
Die Einzahlungen erhöhen den späteren Rentenanspruch. Viel wichtiger ist aber, dass hiermit vollwertige Pflichtbeiträge erworben werden. Dadurch sichert sich der Minijobber das komplette Leistungsangebot der gesetzlichen Rentenversicherung. Unter anderem kann der Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung oder Leistungen zur Rehabilitation aufrechterhalten beziehungsweise begründet werden.
Wer dennoch den geringen Eigenbeitrag sparen möchte, kann beim Arbeitgeber die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beantragen. Vorher sollte jedoch eine Beratung beim Rentenversicherungsträger in Anspruch genommen werden.
Information
Mehr Informationen enthält die kostenfreie Broschüre „Minijob – Midijob: Bausteine für die Rente.“ Sie kann unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen oder bestellt werden.

Erscheinung
Ebersbacher Stadtblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 38/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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