Der Minikreisel am Knotenpunkt Mühlen-/Wasenstraße wurde im Juli eingerichtet und die Mühlenstraße ist seit Mitte August Fahrradstraße. Der Kreisel soll den Verkehr flüssiger machen und die Fahrradstraße Mühlenstraße ist wichtig für den Radverkehr auf der Ost-West-Achse von Ettlingen. Aufgrund vieler kritischer Stimmen zu diesen Maßnahmen haben Mitglieder der ADFC-Gruppe Ettlingen im Rahmen eines Ortstermins versucht, sich ein möglichst objektives Bild der Situation zu machen. Der Fokus lag dabei auf dem Kreisverkehr, die Auswirkungen durch den Wegfall der Linksabbiegespur in Richtung der Theodor-Körner-Straße wurden zunächst ausgeklammert.
Zur Beurteilung der Veränderungen durch den Kreisverkehr sind die Verkehrsregeln für die Einfahrt in den Kreisverkehr und die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) wichtig.
Kurz zusammengefasst gilt laut §§ 8, 9 StVO: In einen Kreisverkehr einfahrende Fahrzeuge müssen den im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeugen Vorfahrt gewähren, beim Einfahren darf nicht geblinkt werden. Das Verlassen des Kreisverkehrs muss durch Betätigen des rechten Blinkers rechtzeitig angekündigt werden.
Vor der Anlage des Kreisverkehrs war die Achse Wasenstraße-Scheffelstraße eine Vorfahrtsstraße, die Mühlenstraße war untergeordnet mit "Vorfahrt gewähren". Für den Verkehr vom Bahnübergang/Wasenstraße in Richtung Scheffelstraße und umgekehrt hat sich nach der Einrichtung des Kreisverkehrs grundsätzlich nichts geändert. Da die allermeisten Fahrzeuge entlang Wasenstraße-Scheffelstraße bzw. in umgekehrter Richtung fahren, verlassen diese den Kreisel jeweils bei 180° ("geradeaus") und die aus der Wasenstraße bzw. Scheffelstraße kommenden Fahrzeuge müssen in diesem Fall niemandem die Vorfahrt gewähren und könnten (!) zügig in den Kreisel einfahren.
Leider ist zu beobachten, dass nur eine absolute Minderheit der Fahrzeugführer die Ausfahrt aus dem Kreisverkehr durch rechtzeitiges Blinken ankündigt. Dies hat zur Folge, dass die in den Kreisverkehr einfahrenden Fahrzeuge ihre Geschwindigkeit sehr stark reduzieren müssen, da ggf. Vorfahrt gewährt werden muss. Verkehrsstockungen bei der Einfahrt in den Kreisverkehr sind somit auf das Fehlverhalten der Fahrzeugführer zurückzuführen, die den Kreisverkehr ohne rechtzeitiges Blinken verlassen.
Für den Verkehr von der Scheffelstraße in Richtung Mühlenstraße hat sich die Situation deutlich verbessert, da durch den Kreisverkehr das Linksabbiegen unter Beachtung des Vorrangs des Gegenverkehrs entfällt. Der Verkehr von der Mühlenstraße in Richtung Scheffelstraße bzw. Wasenstraße muss zwar weiterhin Vorfahrt gewähren. Durch den Kreisverkehr kommt der vorfahrtsberechtigte Verkehr aber nur noch aus einer Richtung und es ist wesentlich einfacher, eine Lücke zum Einfädeln zu finden. Dies ist insbesondere für den Radverkehr aus der Fahrradstraße Mühlenstraße ein sehr positiver Aspekt.
Allerdings ist zu beobachten, dass mehr als die Hälfte der Radfahrer aus der Mühlenstraße nicht in den Kreisverkehr einfährt, sondern die Bedarfsampel nutzt, um die Wasenstraße zu queren und entlang des Wasenparks weiterzufahren. Dadurch wird der Verkehr auf der Achse Wasenstraße-Scheffelstraße unnötig aufgehalten. Bei Nutzung des Kreisverkehrs kämen die Radfahrer in etwa gleich schnell zur Abfahrt in Richtung Wasenpark, müssten dann aber nach Verlassen des Kreisverkehrs sehr stark abbremsen, um die 90°-Kurve zum Radweg zu bewältigen. Mit einem normalen Fahrrad ist das noch einigermaßen machbar, mit einem Fahrrad mit Anhänger oder mit einem Lastenfahrrad wird es zur Herausforderung.
Vom Wasenpark kommend bleibt Radfahrern in Richtung Mühlenstraße oder Scheffelstraße allerdings nichts anderes übrig, als die Bedarfsampel zu betätigen, da aus Richtung Wasenpark keine Möglichkeit besteht, in den Kreisverkehr einzufahren. Nach Überquerung der Wasenstraße muss dann über den Gehweg in die Mühlenstraße eingefädelt werden und bei geplanter Weiterfahrt in die Scheffelstraße von der Mühlenstraße wieder in den Kreisverkehr eingefahren werden. Das ist für den Radverkehr in West-Ost-Richtung eine sehr umständliche Verkehrsführung. Der Radverkehr sollte vor Erreichen des Gehweges in den Kreisverkehr eingefädelt werden, um von dort aus in die Mühlenstraße oder Scheffelstraße abbiegen zu können.