Kommunalpolitik

//Mit dem Fahrrad in der Fußgängerzone://

Welche Regeln gelten? In einer Fußgängerzone haben Fußgänger gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern immer Vorrang. Daher müssen sich neben...
Plakat mit der Wildsau im Anzug auf dem Fahrrad - Rücksichtkampagne

Welche Regeln gelten?

In einer Fußgängerzone haben Fußgänger gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern immer Vorrang. Daher müssen sich neben dem zeitlich beschränkten Lieferverkehr auch Radfahrende an bestimmte Regeln halten.

Mit dem Zusatzschild „Radfahrer frei“ ist das Radfahren mit Schrittgeschwindigkeit zunächst erlaubt. Zu Fuß gehende Personen dürfen dabei weder behindert noch gefährdet werden, weshalb Radfahrende immer Rücksicht auf den Fußverkehr nehmen müssen.

Dazu gehört auch, mit genügend Abstand die Fußgänger zu passieren. Notfalls ist zu warten. Im Idealfall machen die Radfahrenden durch rechtzeitiges Klingeln auf sich aufmerksam.

An den Markttagen (Mittwoch und Samstag) ist das Radfahren im Bereich der Marktstraße/Erwin-Vetter-Platz/Bruchgasse/Marktplatz verboten.

Wir setzen auf ein gemeinsames Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme, wie es in einer Stadtgesellschaft üblich sein sollte. Ein Radfahrverbot würde bedeuten, dass die radfahrende Kundschaft die Einzelhändler, Restaurants etc. zu den Geschäftszeiten nicht mehr anfahren dürften. Für eine attraktive zukunftsfähige Innenstadt ist es daher wichtig auch mit dem Fahrrad zu dem jeweiligen Geschäft gelangen zu können.

Regelmäßig zeigt der Kommunale Ordnungsdienst wie bereits in der Vergangenheit auch in Zukunft Präsenz und führt gezielte Ansprachen durch. Hierbei setzen wir in erster Linie auf Kommunikation und Verständnis.

Erscheinung
Amtsblatt Ettlingen
Ausgabe 33/2025
von Stadt Ettlingen
12.08.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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