Am Freitag, 14. März, findet um 19.30 Uhr im Aufenthaltsraum der Freiwilligen Feuerwehr Sulzbach die Mitgliederversammlung des Obst- und Gartenbauvereins Sulzbach statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung; 2. Totenehrung; 3. Bericht des Schriftführers; 4. Bericht des Kassiers; 5. Kassenprüfung und Entlastung; 6. Wahlen; 7. Satzungsänderungen, insbesondere: 1. Übertragung des Vereinsvermögens nach Auflösung des Vereins, gültige Satzung § 19 Auflösung: „Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeindeverwaltung Malsch.“, geplante Satzung § 14 Auflösung: „Die Übertragung des Vereinsvermögens wird in der Mitgliederversammlung beraten. Es soll an Vereine oder Institutionen im Ortsteil Sulzbach übertragen werden.“, 2. Zusammensetzung der Verwaltung: gültige Satzung § 10 Der Vorstand: „Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer und mindestens 4 weiteren Verwaltungsmitgliedern“., geplante Satzung § 7 Die Verwaltung: „Die Verwaltung besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer und bis zu 5 weiteren Vereinsmitgliedern.“; 8. Anpassung des Mitgliedsbeitrags; 9. Ehrungen 40-jährige Mitgliedschaft; 10. Pause / Losverkauf; 11. Verschiedenes; 12. Losausgabe; 13. Schlusswort. Alle Mitglieder sind eingeladen.