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Mitgliederversammlungen 2024

Einladung zur ordentlichen Jugendversammlung 2024 hiermit möchte ich Euch alle zur Jugendversammlung am Montag, den 17.6.2024 um 18:00 Uhr in der...

Einladung zur ordentlichen Jugendversammlung 2024


hiermit möchte ich Euch alle zur Jugendversammlung am Montag, den 17.6.2024 um 18:00 Uhr
in der Hindenburgstr. 17, 76297 Stutensee-Friedrichstal bei Martin Essig einladen.

TOP
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Jahresberichte
Jugendleiter
Jugendkassenwart
Bericht der Kassenprüfung
3. Aussprache zu TOP 2
4. Entlastung Vereinsjugendausschuss, Jugendkassenwart
5. Anträge
6. Verschiedenes
7. Schlusswort
Anträge können bis 10. Juni 2024 schriftlich beim Jugendleiter, Schillerstr. 101, 76297 Stutensee, gestellt werden.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Jugendabteilung ab dem vollendeten 10. Lebensjahr.


24.05.2024 gez. Andreas Henkenhaf
(Jugendleiter)

Einladung zur Mitgliederversammlung 2024


hiermit möchte ich Euch alle zur Mitgliederversammlung am Montag, den 17.6.2024 um 19:00 Uhr
in der Hindenburgstr. 17, 76297 Stutensee-Friedrichstal bei Martin Essig einladen.

Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Jahresberichte
2.1 Vorstand Gremium
2.2 Vorstand Finanzen und Verwaltung
2.3 Vorstand Sport
2.4 Jugendleiter
2.5 Vorstand Öffentlichkeitsarbeit
2.6 Veranstaltungen und Soziales
3. Bericht der Kassenprüfer
4. Aussprache zu TOP 2, 3
5. Entlastung Vorstand Finanzen und Verwaltung
6. Anträge
Antrag auf Satzungsänderung in Bezug auf Durchführungszeitraum der Mitgliederversammlung
bisher:
§ 8 Mitgliederversammlung
1. In jedem Kalenderjahr ist eine Mitgliederversammlung durchzuführen, die im ersten Quartal stattfinden soll. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die schriftliche Einladungsform ist auch gewahrt, wenn die Einladung per E-Mail erfolgt. § 8 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.

neu:
§ 8 Mitgliederversammlung
1. In jedem Kalenderjahr ist eine Mitgliederversammlung durchzuführen, die spätestens bis zum 30. Juli eines jeden Jahres stattfinden soll. Sie wird vom Gesamtvorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Wochen unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene Adresse gerichtet ist. Die schriftliche Einladungsform ist auch gewahrt, wenn die Einladung per E-Mail erfolgt. § 8 Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend. Die endgültige Tagesordnung und die Beschlussvorlagen werden spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht.


7. Verschiedenes
8. Schlusswort


Anträge können bis 10. Juni 2024 schriftlich beim Vorstand Uwe Tasche, Mannheimer Str. 9, 76297 Friedrichstal, gestellt werden. Auch jugendliche Mitglieder sind herzlich eingeladen.
Stimm- und wahlberechtigt sind alle Jugendlichen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
24.05.2024 gez. Uwe Tasche
(Vorstand)

Erscheinung
Stutensee Woche – Amtsblatt der Großen Kreisstadt Stutensee
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2024
Stutensee Woche – Amtsblatt der Großen Kreisstadt Stutensee
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Ausgabe 23/2024
von TTV Friedrichstal 1969 e. V.
13.06.2024
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