Sehr geehrte Mitglieder des TV Börtlingens,
am 31.05.2025 wird der Mitgliedsbeitrag für alle Mitglieder des TV Börtlingens eingezogen.
Auszug aus der Beitragsordnung:
6 – Einzug der Beiträge
Der Einzug der Mitgliedsbeiträge einschließlich eventueller Zusatzbeiträge (§10) erfolgt grundsätzlich durch Einzugsermächtigung über EDV, jeweils zum 30.04. jeden Jahres. Abbuchungen sind nur von einem Girokonto möglich. Für bestimmte Fallgestaltungen (zum Beispiel – Beitritt nach der Abbuchung und evtl. Zusatzbeiträge) erfolgt die Abbuchung spätestens am 30.11. eines Jahres. Dies gilt auch für die von der Tennisabteilung festgesetzten Beträge für das Training der Jugend und Beiträgen für nicht geleistete Arbeitsstunden (z. B. in der Tennisabteilung).
7 – Kontodeckung/Kontoänderung
1. Wenn das Girokonto, von dem der Mitgliedsbeitrag abgebucht wird, die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht keine Verpflichtung zur Einlösung durch das kontoführende Kreditinstitut.
2. Kosten des kontoführenden Kreditinstituts, die im Falle der Nichteinlösung dem Verein entstehen, sind auf Anforderung vom Kontoinhaber unverzüglich zu erstatten. Die Kosten werden zusätzlich zum Vereinsbeitrag abgebucht. Bei Verschulden des Vereins werden die zusätzlichen Kosten nicht erhoben. Mitgliedern, die am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, werden Verwaltungsgebühren in Höhe von 3 € in Rechnung gestellt.
3. Abs. 2) gilt entsprechend, wenn eine Änderung der Kontoverbindung dem Verein nicht rechtzeitig mitgeteilt wird und die Abbuchung wegen „Konto erloschen“ bzw. „Konto falsch“ nicht möglich ist.
4. Änderungen der Kontoverbindung, Anschriftenwechsel und Namensänderungen sind der Geschäftsstelle unverzüglich mitzuteilen.