Die Stadtverwaltung Blumberg weist darauf hin, dass gemäß der Polizeiverordnung der Stadt Blumberg vom 04.10.2023 Hunde im gesamten Stadtgebiet sowie in öffentlichen Anlagen anzuleinen sind.
Diese Regelung dient dem Schutz der Allgemeinheit, der Vermeidung von Gefahren und der Rücksichtnahme gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern. Insbesondere in folgenden Bereichen ist das Anleinen von Hunden verpflichtend:
Wir bitten alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer eindringlich, diese Regelung zu beachten und mit Rücksicht und Verantwortung zum harmonischen Miteinander in unserer Stadt beizutragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Kooperation.