- Steuertermin -
Bei der Stadtkasse werden zum 15. Mai 2025 zur Zahlung fällig:
Bei nicht rechtzeitiger Begleichung müssen die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden. Wir bitten daher um Einhaltung der Fälligkeitstermine.
Gerne können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat zukommen lassen, damit wir die fälligen Beträge direkt von Ihrem Konto abbuchen. Den Vordruck hierfür können Sie telefonisch unter 07053 9292-31 oder per E-Mail an klaiber@bad-teinach-zavelstein.de direkt bei Frau Klaiber von der Stadtkasse anfordern.
Ihre Stadtkasse Bad Teinach-Zavelstein