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Mitteilung der Stadtkasse

- Steuertermin - Bei der Stadtkasse werden zum 15. Mai 2025 zur Zahlung fällig: Gewerbesteuervorauszahlung – 2. Quartal 2025 ...

- Steuertermin -

Bei der Stadtkasse werden zum 15. Mai 2025 zur Zahlung fällig:

  • Gewerbesteuervorauszahlung – 2. Quartal 2025

  • Grundsteuerrate – 2. Quartal 2025

Bei nicht rechtzeitiger Begleichung müssen die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge berechnet werden. Wir bitten daher um Einhaltung der Fälligkeitstermine.

Gerne können Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat zukommen lassen, damit wir die fälligen Beträge direkt von Ihrem Konto abbuchen. Den Vordruck hierfür können Sie telefonisch unter 07053 9292-31 oder per E-Mail an klaiber@bad-teinach-zavelstein.de direkt bei Frau Klaiber von der Stadtkasse anfordern.

Ihre Stadtkasse Bad Teinach-Zavelstein

Erscheinung
Bad Teinach-Zavelstein Aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 18/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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