Dies und das

Mobile Schadstoffsammlung für Privathaushalte

Die erste von jährlich zwei Schadstoffsammlungen für private Haushalte findet vom 11. bis 29. März statt. Insgesamt fährt das Schadstoffmobil 60 Sammelstellen...

Die erste von jährlich zwei Schadstoffsammlungen für private Haushalte findet vom 11. bis 29. März statt. Insgesamt fährt das Schadstoffmobil 60 Sammelstellen in den Gemeinden an. Außerdem ist das Schadstoffmobil ab dem 7. März bis 15. November regelmäßig jeden Freitag in der Zeit von 15 bis 17.30 Uhr fest stationiert: in ungeraden Kalenderwochen an der Kompostanlage Hüfingen und in geraden Kalenderwochen auf dem Parkplatz im Friedengrund in Villingen. Welche Schadstoffe konkret abgegeben werden können, ist im Abfall-ABC auf der Internetseite der Abfallwirtschaft zu finden. Die Termine und Uhrzeiten für die einzelnen Standorte der mobilen Sammlung stehen in den Abfallkalendern des Landkreises und im Internet unter www.abfall.Lrasbk.de.

Die Sammlung in Tuningen findet am 13.03.2025 von 14.00 - 15.00 Uhr am Parkplatz beim Sportplatz statt.

Was gehört alles zur Schadstoffsammlung? Angenommen werden ausschließlich Schadstoffe aus privaten Haushalten wie Batterien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie flüssige Farben und Lacke. Leim- und Klebemittel, Lösungs- und Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Holzschutz- und Abbeizmittel, Chemikalien, Spraydosen, Bauschaumdosen, Haushaltsreiniger und Feuerlöscher können auch abgegeben werden. Kurzum alle umwelt- oder gesundheitsgefährdenden, insbesondere flüssigen Stoffe. Solche Abfälle gehören weder in den Hausmüll noch in das Abwasser oder gar in die freie Natur. Für Schadstoffe aus dem gewerblichen Bereich oder von öffentlichen Einrichtungen gibt es einen gesonderten Sammeltermin.


Altmedikamente aus der Hausapotheke gehören in die Restmülltonne – so wie feste Farb- und Lackreste, wenn sie komplett ausgehärtet sind. Altes Speiseöl/Frittierfett kann zu Biodiesel verwertet und daher bei den Recyclingzentren und Wertstoffhöfen entsorgt werden.

Motorenöle werden nicht angenommen! Alle Verkaufsstellen für Motorenöl sind verpflichtet, beim Kauf die gleiche Menge verbrauchten Öls zurückzunehmen. Wer noch Restbestände an Öl hat, die nicht im Handel gegen neues Öl „getauscht“ werden können, muss diese bei einer privaten Entsorgungsfirma gegen Entgelt entsorgen.

Für die Schadstoffsammlung besteht eine Mengenbegrenzung von 20 Kilogramm oder 20 Liter je privatem Haushalt. Darüber hinaus werden noch maximal 2 Autobatterien, 10 Leuchtstoffröhren (Energiesparlampen) und 2 Feuerlöscher angenommen.

Die Sonderabfälle müssen aus Sicherheitsgründen dem Personal persönlich am Sammelfahrzeug übergeben werden und dürfen nicht an der Sammelstelle abgestellt werden. Soweit möglich, sollten diese in ihrer ursprünglichen Verpackung oder gut beschriftet und verschlossen abgeben werden.

Vorsicht: Reste von Chemikalien dürfen nie zusammengeschüttet werden, da es zu gefährlichen Reaktionen kommen kann!
Weitere Auskünfte sind über das Service-Telefon des Amtes für Abfallwirtschaft 07721/913-7555 erhältlich.

Erscheinung
Tuninger Bote – das Amtsblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2025

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von Gemeinde Tuningen
06.03.2025
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