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Mobile Schadstoffsammlung für Privathaushalte vom 10. März bis 28. März

Termin in Schonach: Donnerstag, 19.03.2026, von 10:00 bis 11:30 Uhr, im Bauhof der Gemeinde Schonach, Wiesenstraße 16 Die erste von jährlich zwei...

Termin in Schonach: Donnerstag, 19.03.2026, von 10:00 bis 11:30 Uhr, im Bauhof der Gemeinde Schonach, Wiesenstraße 16

Die erste von jährlich zwei Schadstoffsammlungen für private Haushalte findet vom 10. bis 28. März statt. Zusätzlich ist das Schadstoffmobil ab dem 6. März bis 13. November regelmäßig jeden Freitag in der Zeit von 15 bis 17.30 Uhr fest stationiert: In ungeraden Kalenderwochen an der Kompostanlage Hüfingen und an geraden Kalenderwochen auf dem Parkplatz im Friedengrund in Villingen. Die Termine und Uhrzeiten für die einzelnen Standorte der mobilen Sammlung stehen in den Abfallkalendern des Landkreises und im Internet unterwww.Lrasbk.de/abfall.

Was gehört alles zur Schadstoffsammlung? Angenommen werden ausschließlich Schadstoffe aus privaten Haushalten wie Batterien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie flüssige Farben und Lacke. Leim- und Klebemittel, Lösungs- und Reinigungsmittel, Säuren, Laugen, Holzschutz- und Abbeizmittel, Chemikalien, Spraydosen, Bauschaumdosen, Haushaltsreiniger und Feuerlöscher können auch abgegeben werden. Kurzum alle umwelt- oder gesundheitsgefährdenden, insbesondere flüssigen Stoffe. Solche Abfälle gehören weder in den Hausmüll, noch in das Abwasser oder gar in die freie Natur. Für Schadstoffe aus dem gewerblichen Bereich oder von öffentlichen Einrichtungen gibt es gesonderte Sammeltermine.

Altmedikamenteaus der Hausapotheke gehören in die Restmülltonne – so wie feste Farb- und Lackreste, wenn sie komplett ausgehärtet sind. Altes Speiseöl/Frittierfett kann zu Biodiesel verwertet und daher bei den Recyclingzentren und Wertstoffhöfen entsorgt werden.


Motorenöle werden nicht angenommen! Alle Verkaufsstellen für Motorenöl sind verpflichtet, beim Kauf die gleiche Menge verbrauchten Öls zurückzunehmen. Wer noch Restbestände an Öl hat, die nicht im Handel gegen neues Öl „getauscht“ werden können, muss diese bei einer privaten Entsorgungsfirma gegen Entgelt entsorgen.

Für die Schadstoffsammlung besteht eine Mengenbegrenzung von 20 Kilogramm oder 20 Liter je privatem Haushalt. Darüber hinaus werden noch maximal 2 Autobatterien, 10 Leuchtstoffröhren (Energiesparlampen) und 2 Feuerlöscher angenommen. Welche Schadstoffe konkret abgegeben werden können ist im Abfall- ABC auf der Internetseite der Abfallwirtschaft zu finden.

Die Sonderabfälle müssen aus Sicherheitsgründen dem Personal persönlich am Sammelfahrzeug übergeben werden und dürfen nicht an der Sammelstelle abgestellt werden. Soweit möglich, sollten diese in ihrer ursprünglichen Verpackung oder gut beschriftet und verschlossen abgeben werden.

Vorsicht: Reste von Chemikalien dürfen nie zusammengeschüttet werden, da es zu gefährlichen Reaktionen kommen kann!

Weitere Auskünfte sind über das Service-Telefon des Amtes für Abfallwirtschaft 07721/913-7555 erhältlich.

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