Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Mögliche Gefährdung der Standsicherheit von Bauwerken mit „Wolff“- Holzstegträgern

Bezüglich einer möglichen Gefährdung der Standsicherheit von Bauwerken mit „Wolff“-Holzstegträgern bittet das -Stadtbauamt Abteilung Baurecht -...

Bezüglich einer möglichen Gefährdung der Standsicherheit von Bauwerken mit „Wolff“-Holzstegträgern bittet das -Stadtbauamt Abteilung Baurecht - umgehend um Mitteilung durch die Eigentümer, falls Dächer von Gebäuden (v. a. Kirchen, landwirtschaftliche Hallen, Gewerbegebäude) möglicherweise unter der Verwendung von „Wolff“-Stegträgern oder vergleichbaren Bauweisen errichtet wurden.

„Wolff“-Stegträger sind geklebte Holzbauteile mit Doppel-T-Querschnitt. Sie bestehen aus einem Trägersteg aus einer Art Dreischichtplatte und daran seitlich angeklebten Gurthölzern sowie angeklebten horizontalen Decklaschen an der Ober- und Unterseite.

Ursprünglich wurde um Meldung bis zum 22.12.2025 gebeten. Die Meldefrist wurde inzwischen bis zum 31.01.2026 verlängert.

Kontaktdaten: stadtbauamt@ditzingen.de, Telefon: 07156 164 - 234.

Erscheinung
Ditzinger Anzeiger – Amtsblatt
Ausgabe 51/2025
von Stadt Ditzingen
17.12.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Ditzingen
Kategorien
Aus den Rathäusern