Bezüglich einer möglichen Gefährdung der Standsicherheit von Bauwerken mit „Wolff“-Holzstegträgern bittet das -Stadtbauamt Abteilung Baurecht - umgehend um Mitteilung durch die Eigentümer, falls Dächer von Gebäuden (v. a. Kirchen, landwirtschaftliche Hallen, Gewerbegebäude) möglicherweise unter der Verwendung von „Wolff“-Stegträgern oder vergleichbaren Bauweisen errichtet wurden.
„Wolff“-Stegträger sind geklebte Holzbauteile mit Doppel-T-Querschnitt. Sie bestehen aus einem Trägersteg aus einer Art Dreischichtplatte und daran seitlich angeklebten Gurthölzern sowie angeklebten horizontalen Decklaschen an der Ober- und Unterseite.
Ursprünglich wurde um Meldung bis zum 22.12.2025 gebeten. Die Meldefrist wurde inzwischen bis zum 31.01.2026 verlängert.
Kontaktdaten: stadtbauamt@ditzingen.de, Telefon: 07156 164 - 234.