Aufgrund der Wahlrechtsreform

Mörseburg (CDU): Trotz Wahlsieg in Stuttgart II kein Mandat

Vor drei Jahren saß Maximilian Mörseburg erstmals im Bundestag. Nun wird er trotz eines Wahlsiegs in Stuttgart nicht erneut ins Parlament einziehen. Er scheitert an der Reform des Wahlrechts.
Die CDU hat zwar einen Wahlsieg errungen in einem der beiden umkämpften Stuttgarter Wahlkreise. Im nächsten Bundestag wird sie dennoch nicht mit einem eigenen Kandidaten vertreten sein.
Die CDU hat zwar einen Wahlsieg errungen in einem der beiden umkämpften Stuttgarter Wahlkreise. Im nächsten Bundestag wird sie dennoch nicht mit einem eigenen Kandidaten vertreten sein.Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Bei der Bundestagswahl im Wahlkreis Stuttgart II hat Maximilian Mörseburg für die CDU zwar die meisten Erststimmen errungen, den Einzug in den Bundestag aber verpasst. Mörseburg kam auf 30,4 Prozent der abgegebenen Stimmen, wie aus dem vorläufigen Ergebnis der Bundeswahlleiterin hervorging. In den Bundestag wird er jedoch trotz seines erneuten Wahlsiegs wegen der jüngsten Wahlrechtsreform nicht einziehen.

Denn wegen der Wahlrechtsreform, die nun zum ersten Mal greift, ziehen nicht mehr alle siegreichen Wahlkreis-Kandidaten automatisch in den Bundestag ein: Sie bekommen nur noch dann ein Mandat, wenn ihre Partei auf genügend Zweitstimmen kommt. Dafür entfallen die früher üblichen Überhang- und Ausgleichsmandate. Künftig hat der Bundestag nur noch 630 Abgeordnete, statt aktuell 733.

Mörseburg sitzt seit 2021 im Bundestag und ist dort Parteiobmann im Ausschuss für Kultur und Medien.

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