Aus den Rathäusern

MOGENA Rosenberg ELR-Jahresprogramm 2026 ausgeschrieben – Einreichung von Förderanträgen bis 4. August!

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das neue ELR-Jahresprogramm ausgeschrieben. Neben Impulsen zur innerörtlichen...

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) hat das neue ELR-Jahresprogramm ausgeschrieben. Neben Impulsen zur innerörtlichen Entwicklung und Aktivierung der Ortskerne, soll auch der Klimaschutz besondere Beachtung finden. Die Nutzung vorhandener Bausubstanz wird daher vorrangig gefördert. Im Rahmen von MOGENA (Modellgemeinde Nachhaltige Strukturentwicklung) genießen private und kommunale ELR-Antragsteller in Rosenberg einen Fördervorrang gegenüber anderen Gemeinden.

Gefördert werden

Förderschwerpunkt „Wohnen“

Wohnprojekte im Ortskern und Siedlungsgebieten der 1960er und 1970er Jahre:

  • Umnutzung von Bestandsgebäuden zu Wohnraum:
    – Eigennutzung: 30 %, max. 60.000 € je Wohneinheit
    – Vermietung: 15 %, max. 250.000 €
  • Umfassende Modernisierung, Umbau durch Erweiterung/Aufstockung:
    – Eigennutzung: 30 %, max. 50.000 € je Wohneinheit
    – Vermietung: 10 %, max. 250.000 €

Der Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht mehr förderfähig.

Der Neubau von eigengenutzten Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern wird mit bis zu 30.000 € je eigengenutzter Wohneinheit gefördert.

Förderschwerpunkt „Grundversorgung“

Neugründung, Übernahme oder Erweiterung einer Einrichtung zur Grundversorgung, z.B. Bäckerei, Metzgerei, Gasthaus, Dorfladen, Arztpraxis, Apotheke, Dienstleistungen im Gesundheitsbereich, Handwerksbetriebe

  • bis zu 30 %, max. 250.000 €
  • Gefördert werden keine konkurrierenden Angebote, sondern das einzige Angebot vor Ort. Bei mehreren Angeboten können diese Projekte im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ beantragt werden.

Förderschwerpunkt „Arbeiten“

Verlagerung, Umnutzung, Neuansiedlung, Erweiterung und Reaktivierung von Gewerberaum von kleinen und mittleren Unternehmen (bis zu 100 Mitarbeitende)

  • 10 – 15 %, max. 250.000 €

Neubauten (Wohnen, Gewerbe) werden nur noch mit überwiegendem Einsatz von CO₂-bindenden Baustoffen in der Tragwerkskonstruktion (z.B. Holz) gefördert! Bei anderen Maßnahmen mit überwiegendem Einsatz von CO₂-bindenden Baustoffen im Tragwerk (z.B. Holz) kann ein Förderzuschlag von 5 % und eine erhöhte Maximalförderung gewährt werden.

Für die Antragstellung benötigen Sie die gültigen Antragsformulare, Planunterlagen wie Grundrisse, Schnitte und Ansichten Ihres Bauvorhabens (möglichst Bauantrag, falls notwendig), eine Kostenschätzung nach DIN 276 durch einen Architekten sowie aussagekräftige Bilder. Die Antragsunterlagen können unter folgenden Link heruntergeladen werden:

rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/

In Zusammenarbeit mit der Klärle GmbH werden Beratungstermine zu Bauvorhaben und der ELR-Förderung angeboten. Gerne werden auch telefonische Beratungen durchgeführt.

Das Beratungsgespräch soll Ihnen eine erste Hilfestellung bei der Planung Ihres Bauvorhabens und den Fördermöglichkeiten geben. Es ersetzt nicht die Planung durch einen Architekten.

Planen Sie in diesem Jahr einen ELR-Antrag für Ihr Bauvorhaben? Möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren? Dann melden Sie sich bei der Gemeinde Rosenberg, Frau Kautzmann-Link, Tel. 06295/9201-13, E-Mail: Ulrike.Kautzmann-Link@rosenberg-baden.de.

Die ELR-Anträge müssen bis 4. August 2025 bei der Gemeinde eingereicht werden. Das Ministerium entscheidet im Frühjahr 2026 über die Aufnahme in das ELR. Erst nach Zustellung des Bewilligungsbescheids darf mit der Umsetzung begonnen werden. Die Umsetzung muss in 2026 beginnen.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Rosenberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Rosenberg (Baden)
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto