Dies und das

Müllentsorgung und Schadensmeldungen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, da es in letzter Zeit vermehrt vorkam, dass Müll illegal entsorgt und abgestellt wurde, möchten wir Sie darauf...

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

da es in letzter Zeit vermehrt vorkam, dass Müll illegal entsorgt und abgestellt wurde, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es nicht erlaubt ist, Müll oder Schrott so zu entsorgen. Müll und Schrott kann bei den örtlichen Recyclingcentern zu deren Öffnungszeiten abgegeben werden. Öffentlich aufgestellte Müllbehälter etwa an Haltestellen, am Spielplatz oder im Dorf dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung des unterwegs anfallenden Mülls und nicht dem Hausmüll oder Windeln. Wenn Sie ein Müllvergehen beobachten, zögern Sie nicht, uns in der Ortschaftsverwaltung telefonisch oder per E-Mail Bescheid zu geben. Wir werden diese schnellstmöglich zur Erledigung an die Stadtverwaltung Horb a. N. weiterleiten. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, die der Allgemeinheit Kosten verursacht. Nur so können wir die Verursacher zur Rechenschaft ziehen.

Schadensmeldung

Gerne dürfen Sie Schlaglöcher, Störungen, wie z. B. defekte Straßenlampen oder Vermüllungen, bei uns in der Ortschaftsverwaltung telefonisch oder per E-Mail melden, wir werden diese schnellstmöglich zur Erledigung an die Stadtverwaltung Horb a. N. weiterleiten.

Zudem finden Sie unter folgendem Link den Mängelmelder der Stadt Horb a. N., falls Sie eine Meldung direkt an die Stadtverwaltung Horb a. N. machen möchten.

www.horb.de/tools/mvs/

Ihre Ortschaftsverwaltung

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Horb Blickrichtung Ost
NUSSBAUM+
Ausgabe 22/2025
von Stadtverwaltung Horb
30.05.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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