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Müllgebühren

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Pressemitteilung

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Datum: 12.11.2024 Nr. 229/2024

Abfallgebühren im Landkreis Esslingen steigen um rund sieben Prozent

- weiterhin niedrigste Gebühr in Baden-Württemberg

Die Abfallgebühren im Landkreis Esslingen steigen in den kommenden zwei

Jahren um durchschnittlich 7,2 Prozent. Das hat der Kreistag in seiner Sitzung

am Donnerstag, 7. November 2024, beschlossen. Die Gebühren für die Biotonne bleiben unverändert.

„Die Abfallgebühren im Landkreis Esslingen sind auch nach der Gebührenerhöhung noch niedriger als in allen anderen Landkreisen Baden-Württembergs“, sagte Landrat Marcel Musolf bei der Einführung in die Thematik. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen hatte vorgeschlagen, die Abfallgebühren im Kreis für die Jahre 2025 und 2026 um durchschnittlich 7,2 Prozent anzuheben. Grund für eine notwendige Gebührenerhöhung ist vor allem das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BeHG).

Gebührenanstieg am Beispiel eines Vier-Personen-Haushalts

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat in seiner Abfallbilanz 2023 für Baden-Württemberg einen Musterhaushalt definiert: Der Vier-Personen-Haushalt mit einer 80-Liter Tonne Restabfall, einer 60-Liter Tonne Bioabfall und zwei Sperrmüllabholungen bzw. -anlieferungen zahlt im Landkreis Esslingen dieses Jahr eine Abfallgebühr von 112,20 Euro jährlich. Nach der beschlossenen Gebührenerhöhung zahlt dieser Musterhaushalt im kommenden Jahr 117 Euro jährlich. Die Gebühren steigen um 4,80 Euro. Damit veranschlagt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen auch für die nächsten zwei Jahre die günstigsten Gebühren in Baden-Württemberg.

Hintergrund für den Gebührenanstieg
Der größte Kostentreiber für die Gebührenerhöhung ist das Brennstoffemissionshandelsgesetz mit der CO₂-Besteuerung der Verbrennung von Restmüll. Ein Zertifikat für eine Tonne CO₂ kostet dieses Jahr 45 Euro, kommendes Jahr 55 Euro, und dieser Preis wird voraussichtlich weiter steigen. Die CO₂-Besteuerung belastet den Gebührenhaushalt inzwischen mit fast 2,5 Mio. Euro jährlich. Auch die allgemeine Kostensteigerung spiegelt sich in den Kalkulationsdaten wider. Bei der Gebührenerhöhung schlagen sich sowohl die gestiegenen Personalkosten bei dem eigenen Personal als auch beim Personal der Auftragnehmer nieder.

Gebühren für die Biotonne bleiben unverändert

Um den Anreiz zur Trennung von Bioabfall hochzuhalten, wird unter anderem die Bioabfallerfassung mit etwa zwei Mio. Euro subventioniert. Dadurch bleiben die Gebühren für die Biotonne auch in den Jahren 2025 und 2026 unverändert.

Gebühren können jederzeit digital eingesehen werden

Ab 2025 kann jeder Bürger des Landkreises seinen Gebührenbescheid im Online-Portal des Abfallwirtschaftsbetriebes aufrufen. Die Bestellung von zusätzlichen Mülltonnen funktioniert ebenfalls online.

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Esslingen unterhält Entsorgungs- und Verwertungseinrichtungen an 75 Standorten, an denen Kunden aus dem Landkreis Esslingen Abfälle und Wertstoffe anliefern können.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Unterensingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 47/2024
von Gemeinde Unterensingen
20.11.2024
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