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Die Grundgebühr wird um 2,88 Euro teurer

Müllgebühren im Kreis Böblingen steigen 2025 um 3,5 Prozent

Die Grundgebühr liegt dann bei 80,04 Euro und die Leerung der Restmülltonne von 120 Litern kostet dann 6,85 Euro.
Das Leeren der Restmülltonne wird im kommenden Jahr ebenso teurer wie die Grundgebühr.
Das Leeren der Restmülltonne wird im kommenden Jahr ebenso teurer wie die Grundgebühr.Foto: z

Auf das Vorgehen haben sich Werkführung und die beschließenden Gremien schon vor Jahren geeinigt: Die Müllgebühren sollen jährlich auf den Prüfstand gestellt und, sofern notwendig, regelmäßig und moderat angehoben werden. Entsprechend kam die nun vom Abfallwirtschaftsbetrieb im Landkreis Böblingen (AWB) angedachte und in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am Montagvormittag erstmals vorgestellte Anhebung der Müllgebühren für das Jahr 2025 für die Mitglieder des Fachausschusses wenig überraschend – und wurde auch so aufgenommen. „3,5 Prozent sind ein Wort“, befand zwar Dr. Ulrich Vonderheid. „Doch damit kann man leben“, so der CDU-Kreisrat. Vor allem, wenn man sich bewusst mache, dass beispielsweise die Preissteigerungen bei den Lebensmitteln den Menschen im Landkreis „größere Probleme bereite“.

Auch Angie Weber-Streibl (Grüne) sprach von einer „moderaten“ Anpassung der Gebühren. Martin Killinger (Freie Wähler) und Lukas Rosengrün (SPD+Linke) gingen in ihren Wortmeldungen mehr auf den Vorschlag von Dr. Vonderheid ein, der angesichts des hohen Anteils an Plastikabfällen in den Restmüllbehältern vorgeschlagen hatte, über eine Staffelung der Preise bei den verschieden großen Restmüllbehältern und über eine gewisse Preisverschiebung – zu Lasten des Restmülls – eine gewisse „Steuerungsfunktion“ erreichen zu können. Ein Aspekt, der im nächsten Frühjahr noch einmal besprochen werden könnte, dann soll das Thema Vermeiden im AWB-Dreiklang „vermeiden, verwerten, verbrennen“ stärker in den Vordergrund gerückt werden, so die Pläne der Landkreisverwaltung. Was aber nicht bedeutet, dass man an den Wertstoffhöfen rütteln wolle, wie Landrat Roland Bernhard in der UVA-Sitzung betonte. Von diesen sei man auf Verwaltungsseite nach wie vor „voll begeistert“. Der Böblinger Landrat bezeichnete sie gar euphorisch als „schwäbisches Kulturgut“.

Wenn also im nächsten Frühjahr die genannten Vorschläge aufgegriffen werden, gelten vermutlich längst die neuen Müllgebühren. Die Zustimmung des Fachausschusses fiel einstimmig aus, in knapp drei Wochen wird der Kreistag abschließend über die neue Gebührensatzung beraten und abstimmen. Vorgeschlagen und vorberaten ist eine Steigerung der Grundgebühr für eine Wohneinheit bei privaten Haushalten um 3,7 Prozent und eine Anhebung der Leerungsgebühr um 3,8 Prozent. In Euro ausgedrückt: Die Grundgebühr soll im Jahr 2025 bei 80,04 Euro liegen (Steigerung um 2,88 Euro, derzeit 77,16 Euro). Die Leerung einer Restmülltonne mit einem Volumen von 120 Litern soll dann 6,85 Euro kosten (+0,25 Euro, jetzt: 6,60 Euro), die Leerung der 240-Liter-Restmülltonne dann 13,70 Euro (+0,50 Euro, jetzt: 13,20 Euro). Die Jahresgebühr für die Leerung der Biotonne wird, egal ob 120-Liter- oder 240-Liter-Tonne, im kommenden Jahr 63,00 Euro kosten (+1,80 Euro, jetzt: 61,20 Euro, +2,9 Prozent). Wer die orangefarbene Wertstoff-Tonne nutzt, muss für eine Leerung der 240-Liter-Tonne künftig 4,85 Euro bezahlen (+0,15 Euro, jetzt: 4,70 Euro, +3,2 Prozent). Zusammen genommen ergibt sich für den bei den Müllgebühren zugrunde gelegten „Musterhaushalt“, 2 Erwachsene und 2 Kinder, unter dem Strich eine Erhöhung der Gebühren für die jährliche Abfallentsorgung von 3,5 Prozent. Die Rechnung: Zur Grundgebühr für eine Wohneinheit kommt die Jahresgebühr für die Biotonne, die Restmülltonne wird durchschnittlich 9-mal geleert. Somit muss der Musterhaushalt im Jahr 2025 204,69 Euro Müllgebühren bezahlen, im aktuellen Jahr waren es noch 197,76 Euro (+6,93 Euro).

Nicht nur im privaten Bereich wird an der Gebührenschraube gedreht. Auch die Gebühren im gewerblichen Bereich sollen angehoben werden. Die Grundgebühr nach Nutzeinheit und auch die Leerungsgebühren sollen für das kommende Jahr durchschnittlich um jeweils 3,8 Prozent angehoben werden. Konkret soll die Grundgebühr dann bei 143,52 Euro liegen (aktuell: 138,24 Euro). Die neuen Gebühren pro Leerung in der Übersicht: 120-Liter-Behälter 6,85 Euro (jetzt: 6,60 Euro); 240-Liter-Behälter 13,70 Euro (13,20 Euro); 1,1-Kubikmeter-Behälter 54,80 Euro (52,80 Euro); 2,5-Kubikmeter-Behälter 123,30 Euro (118,80 Euro); 4,5-Kubikmeter-Behälter 219,20 Euro (211,20 Euro).

Wie in der Drucksache angeführt ist, sind neben höheren Personalaufwendungen vor allem die zu erwartenden Teuerungsraten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und die sinkenden Erlöse aus der Wertstoffvermarktung ausschlaggebend für die notwendig gewordene Gebührenerhöhung. Dazu kommt, dass der Preis für die Verbrennung des Restmülls „kurzfristig“ nach oben korrigiert werden musste. Grund: Die „voraussichtlichen Aufwendungen nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) waren bislang zu niedrig einberechnet worden“. Setzt die Bundesregierung die derzeitigen Überlegungen um, im „nationalen Alleingang die Siedlungsabfallverbrennung ab dem Jahr 2027 in den EU-Emissionshandel einzubeziehen“, würde das eine weitere Gebührensteigerung mit sich bringen. Entsprechend verärgert kommentierte Landrat Roland Bernhard diese in Berlin diskutierten Pläne in der UVA-Sitzung. Seinen Unmut habe er in einem Anschreiben auch schon an die Bundestagsabgeordnete aus dem Landkreis Böblingen adressiert, wie er die Ausschussmitglieder wissen ließ.

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von Sabine Haarer / SZBZ
14.11.2024
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