
Auch wenn ein Großteil der Müllbehälter mit einem elektronischen Chip versehen ist, müssen alle Rest- und Biomüllbehälter im Jahr 2026 noch mit entsprechenden Gebührenmarken versehen werden. Der Online-Shop auf der Internetseite der AWRM ist bereits freigeschaltet, auch die Verkaufsstellen vor Ort bieten die Müllmarken seit Ende Dezember an. Die Müllmarken können, unabhängig vom Wohnort, in jeder Verkaufsstelle erworben werden. Für diejenigen, die online bestellen, fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Beeilen muss man sich mit dem Kauf der Müllmarken nicht. Erst ab 26. Januar 2026 müssen die Marken auf den Tonnendeckeln kleben. Jeder hat also ausreichend Zeit, die benötigten Marken zu besorgen.
Beim Kauf von Gebührenmarken für die 60- oder 80 Liter Restmülltonnen muss der entsprechende Leerungsrhythmus angegeben werden. Bei diesen Tonnengrößen wird neben der 2-wöchentlichen Abfuhr auch eine 4-wöchentliche Leerung angeboten. Wer wegen der Tonnengröße unsicher ist, wirft am besten einen Blick auf den Tonnendeckel. Dort ist eine achtstellige Registriernummer eingeprägt. Die ersten zwei beziehungsweise drei Ziffern der Nummer stehen für das Volumen des Behälters.
Erst ab dem Jahr 2027 ersetzt ein elektronischer Chip die Müllmarken. Ab diesem Zeitpunkt werden sowohl die Grundgebühr als auch die Leerungsgebühr über den jährlichen Gebührenbescheid angefordert. Der Zeitpunkt Januar 2027 gilt für den kompletten Rems-Murr-Kreis. Das heißt, auch diejenigen, deren Mülltonnen bereits mit einem elektronischen Chip ausgestattet sind, benötigen für das Jahr 2026 Müllmarken. Weitere Informationen zum Thema können auch auf der Internetseite der AWRM unter dem Kurzlink awrm.de/aw38 nachgelesen werden.
