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Mutig in die Zukunft

Im Katholischen Dekanat Freudenstadt wurde eine Steuerungsgruppe für den Prozess „Seelsorge in neuen Strukturen“ gegründet Der Diözesanrat...
Sie bilden die Steuerungsgruppe im Katholischen Dekanat Freudenstadt: Michael Zörner, Gewählter Vorsitzender des Dekanatsrats, Dekanatsreferentin Elisabeth Wütz, Dekan Anton Bock und Hubert Würth, Leiter des Verwaltungszentrums.
Sie bilden die Steuerungsgruppe im Katholischen Dekanat Freudenstadt: Michael Zörner, Gewählter Vorsitzender des Dekanatsrats, Dekanatsreferentin Elisabeth Wütz, Dekan Anton Bock und Hubert Würth, Leiter des Verwaltungszentrums.Foto: Volker Schmid

Im Katholischen Dekanat Freudenstadt wurde eine Steuerungsgruppe für den Prozess „Seelsorge in neuen Strukturen“ gegründet

Der Diözesanrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat am 28. und 29. November 2025 wegweisende Entscheidungen getroffen, die auch für die Kirchengemeinden im Dekanat Freudenstadt große Veränderungen mit sich bringen werden.

Ein Auslöser für den Gesamtprozess „Kirche der Zukunft“ war der Rückgang der Mitgliederzahlen in der Katholischen Kirche durch Austritte, die demografische Entwicklung und weniger Taufen. Das und die wirtschaftliche Gesamtsituation sorgen für dauerhaft sinkende Kirchensteuereinnahmen. Zudem nimmt die Zahl derer ab, die einen Seelsorgeberuf ergreifen. Ziel der Reform ist es, Verwaltungsstrukturen zu vereinfachen und zu entbürokratisieren, um trotz geringeren Ressourcen weiterhin oder vielleicht sogar noch mehr die Traditionen und das vielfältige Leben in den Kirchengemeinden zu erhalten, in der Seelsorge vor Ort ansprechbar zu bleiben und auch neue Menschen zu erreichen, die nach einem spirituellen Mehr im Leben suchen.

Der Diözesanrat empfahl dem Bischof nach intensiver Beratung und Diskussion, aus aktuell 1.020 rechtlich selbstständigen Kirchengemeinden 50 bis 80 Raumschaften zu bilden. Dies soll Verwaltungsaufgaben reduzieren sowie dem kirchlichen Leben vor Ort finanziell und personell mehr Freiräume ermöglichen und es langfristig sichern. Der Bischof nahm das bis auf eine Gegenstimme einstimmige Votum des Diözesanrats an.

Für die aktuell 21 katholischen Kirchengemeinden bedeutet dies eine Entscheidung, zu welcher Kirchengemeinde sie künftig gehören werden. Die Kirchengemeinden werden als Kirchorte erhalten bleiben, aber nicht mehr als selbstständige Gemeinden. Für den Prozess im Dekanat hat sich am vergangenen Mittwoch die Steuerungsgruppe gebildet. Sie besteht aus Dekan Anton Bock, Dekanatsreferentin Elisabeth Wütz, Michael Zörner, Gewählter Vorsitzender des Dekanatsrats, und Hubert Würth, Leiter des Verwaltungszentrums.

Ab Januar 2026 bietet die Steuerungsgruppe im Dekanat Informationsveranstaltungen für die Kirchengemeinderät:innen an, bevor im zweiten Quartal 2026 ein größeres Treffen mit allen gewählten Kirchengemeinderät:innen des Dekanates geplant ist. Auf Ebene der Seelsorgeeinheiten und Kirchengemeinden wird beraten und von jeder Kirchengemeinde wird ein Votum abgegeben, wie die neuen Raumschaften aussehen könnten. Der gemeinsame Ausschuss, in dem alle beteiligten Kirchengemeinderats- und Pastoralrats-Gremien einer Seelsorgeeinheit vertreten sind, erarbeitet zunächst einen Vorschlag und berücksichtigt dabei die von der Diözese vorgegebenen Kriterien. Der Ausschuss kann auch mehrere Möglichkeiten entwickeln, welche Kirchengemeinden sich zu einer neuen Raumschaft zusammenschließen. Diese Vorschläge werden in den Kirchengemeinden und den Gemeinden für Katholik:innen anderer Muttersprache diskutiert und mit den anderen Seelsorgeeinheiten abgestimmt. Gesammelt werden die Voten in der Steuerungsgruppe und daraus wird dann ein Vorschlag erarbeitet.

Diese Entscheidung ist erst der Beginn und der Anstoß für die Überlegungen vor Ort, welche aktuellen Kirchengemeinden zusammenpassen und wie die neuen Raumschaften auch der ländlichen oder städtischen Struktur gerecht werden. Hierbei ist die Beteiligung aller Kirchengemeinden – auch der muttersprachlichen – vorgesehen. Mit einer Enthaltung sprach sich der Diözesanrat dafür aus, bei der Leitung der neuen Raumschaft neben Pfarrern auch geeignete sogenannte Laien zu beteiligen. Wie dies rechtssicher möglich ist, soll in der Weiterentwicklung ausgearbeitet werden. Ebenso ist auch bei der Grundsatzentscheidung für die Entlastung der Gemeindeleitung durch Verwaltungsbeauftragte noch die konkrete Umsetzung zu erarbeiten.

Wenn Ende 2026 klar ist, welche bisherigen Kirchengemeinden sich in den neuen Raumschaften zusammenschließen, bilden sich diese nach dem Modell der Union, in dem eine Gemeinde die anderen aufnimmt. Nachdem sich herausstellte, dass nicht nur beim Fusionsmodell der Name der Kirchengemeinde geändert werden kann, sondern auch bei einer Union, sprach sich der Diözesanrat mit großer Mehrheit dafür aus. Das beschleunigt das Verfahren wesentlich. Den Zusammenschluss und die Zusammenarbeit legen die bisherigen Kirchengemeinden gleichberechtigt in einer Gründungsvereinbarung je nach den örtlichen Gegebenheiten fest.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
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