Termine:
Nächste kostenlose VdK-Beratungsstunde mit unseren Sozial-Lotsen am Do. 25. April 2025 um 15 Uhr in der Bürgerstube Lamm, Münchingen. Anmeldung notwendig bei Otto.Koblinger@web.de, 07150-959795.
Nächstes Café-Türmle in Korntal erst wieder am Mi., 21. Mai um 15 Uhr. Unser vorgezogenes Oster-Café am 9. April war sehr lustig, und auch bei unserem Café-Stammtisch am Mi., 8. April in Münchingen hatten wir leckeren Kuchen und anregende Gespräche. Schauen Sie doch einfach mal vorbei.
Mehr Schutz nach Fehlgeburten
Neue Mutterschutzregelung ab Juni 2025
Mutterschutzfristen beginnen grundsätzlich sechs Wochen vor der Entbindung und enden im Regelfall acht Wochen danach. Bisher greift der Mutterschutz für gesetzlich Krankenversicherte im Falle einer Fehlgeburt nur, wenn sie ab der 24. Schwangerschaftswoche erfolgt. Künftig haben Frauen bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Abhängig beschäftigte Frauen können ab Juni 2025 entscheiden, ob sie eine Schutzfrist nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche in Anspruch nehmen wollen oder nicht.
Je länger die Schwangerschaft gedauert hat, desto länger fällt auch die Schutzfrist bei einer Fehlgeburt aus: Bei Fehlgeburt ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen, und ab der 20. Woche bis zu acht Wochen Mutterschutz. Die Fehlgeburt kann für betroffene Frauen eine sehr belastende Erfahrung sein. Während der Schutzfristen haben Frauen Anspruch auf Mutterschaftsleistungen.
Der Sozialverband VdK berät in sozialrechtlichen Fragen und vertritt mit seinen Juristen die Rechte von Behinderten, Rentnern und Pflegebedürftigen bei Streitfällen mit dem Sozialamt und Behörden. Unterstützen Sie die Aufgaben und Ziele des VdK durch Ihre Mitgliedschaft.