Im Jagdrevier Entringen wurde am Wochenende vom 5. bis 7. Juli 2025 eine neu aufgestellte Konstruktion für einen Hochsitz mutwillig umgeworfen und beschädigt. Der Vorfall wurde dem Polizeiposten Entringen gemeldet und ein Ermittlungsverfahren ist bereits eingeleitet.
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze oder andere Anlagen Eigentum der Jagdgemeinschaft sind und sowohl dem Schutz der Wildtiere als auch der Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer der Natur dienen.
Das mutwillige Beschädigen, Umwerfen oder Manipulieren solcher Einrichtungen stellt keine Bagatelle dar. Gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 2 des Landesjagdgesetzes Baden-Württemberg (LJagdG BW) handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig jagdliche Einrichtungen beschädigt oder zerstört. Ordnungswidrigkeiten dieser Art können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden. Darüber hinaus kann eine vorsätzliche Zerstörung auch eine Straftat darstellen: Nach § 303 des Strafgesetzbuches (StGB) macht sich strafbar, wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört – hierzu zählen auch jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze. Dies kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Neben den rechtlichen Konsequenzen besteht durch das Manipulieren solcher Anlagen auch ein erhebliches Unfallrisiko: Umgestürzte oder unsachgemäß veränderte Hochsitze können zu schwerwiegenden Verletzungen führen.
Die Gemeindeverwaltung bittet alle Einwohnerinnen und Einwohner um Rücksichtnahme und die Wahrung der jagdlichen Einrichtungen. Beobachtungen zu Beschädigungen oder verdächtigen Aktivitäten können dem Sachgebiet Kaufmännisches Gebäudemanagement der Gemeinde Ammerbuch gemeldet werden; Ansprechpartnerin: Raphaela Fuhrer, Tel. 07073 9171‑7221, E-Mail: r.fuhrer@ammerbuch.de.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Gemeindeverwaltung Ammerbuch