Gemeinde Schwarzach
74869 Schwarzach
Aus den Rathäusern

Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bitten wir Folgendes zu beachten:

Es ist nach § 39 (5) Ziffer 2 BNatSchG verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen...

Es ist nach § 39 (5) Ziffer 2 BNatSchG verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen.

Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Erscheinung
Kleiner Odenwald – aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 07/2025

Orte

Aglasterhausen
Neunkirchen
Schwarzach

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Schwarzach
13.02.2025
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