Dieser Tage war bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft Pforzheim gegen den Mönsheimer Bürgermeister Michael Maurer Klage beim Amtsgericht Pforzheim wegen des Verdachts der Untreue und Bestechlichkeit in zwei Fällen erhoben hat.
Das Landratsamt Enzkreis hat daraufhin im Rahmen des parallel gegen Maurer geführten Disziplinarverfahrens – es ruht seit Beginn der staatsanwaltlichen Ermittlungen – Akteneinsicht beim Amtsgericht beantragt, um weitere rechtliche Schritte gegen Maurer prüfen zu können.
Mitte März 2025 hatte das Landratsamt gegenüber Maurer ein Verbot zur Führung der Dienstgeschäfte als Bürgermeister der Heckengäu-Gemeinde ausgesprochen, nachdem die Staatsanwaltschaft Büro- und Privaträume von Maurer hatte durchsuchen lassen. Dieses Verbot gilt weiterhin, weshalb die Amtsgeschäfte in Mönsheim wie seither von den ehrenamtlichen Bürgermeister-Stellvertretern wahrgenommen werden.